BPatG sieht keine Eintagungshindernisse

Erfolg im Beschwerdeverfahren

Das Zeichen “Wäller Helfen, Wäller Helfer” war vom DPMA zurückgewiesen worden.

Das Amt identifiziere das Wort “Wäller” als Mundartform für „Westerwälder und lehnte die Markeneintrag wegen absoluter Schutzhindernisse ab.

Das im Beschwerdeverfahren angerufene Bundespatentgericht beurteilte den Sachverhalt jedoch anders und urteilte:

Der Eintragung des angemeldeten Wortzeichens „Wäller Helfen, Wäller Helfer“ als Marke stehen in Verbindung mit den beanspruchten Dienstleistungen der Klassen 36 und 45 keine Schutzhindernisse entgegen. Insbesondere fehlt ihm weder die erforderliche Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, noch handelt es sich bei ihm um eine freihaltebedürftige Angabe nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

Quelle: Bundespatentgericht

BPatG Entscheidungspraxis

Absolute Schutzhindernisse

Fremdsprachige Begriffe

Schutzfähig:

EAZYBI für Software (30 W (pat) 549/21)

DIGISMART für pre-recorded audio tapes, video tapes (29 W (pat) 564/19)

Nicht schutzfähig:

HIPLET für Entertainment services, namely, perfor mance and creation of dance choreography (28 W (pat) 2/23)

EasyInflate für Luftpumpen (28 W (pat) 556/22)

AdvancedInflate und UniversalInflate für Luftpumpen (28 W (pat) 555/22 und 28 W (pat) 557/22)

Nutty Pink für Biermischgetränke; Craft-Bier; Bier-Cocktails (26 W (pat) 506/22)

TVSurf für Computerhardware; Computerhardware zur Wiedergabe, Verarbeitung und Streaming von Audio-, Video- und Multimedia-Inhalten (30 W (pat) 52/21)

RACESCOUT für Computersoftware zur Analyse und Auswertung von Motorsportrenndaten, verschiedene Telekommunikationsdienstleistungen sowie für „Transportwesen“ sowie „Reservierung von Sitzplätzen in Motorsportfahrzeugen (30 W (pat) 13/21)

Urban Athletics für Finanzwesen; Geldgeschäfte (28 W (pat) 506/20)

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungen (28/2011)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

397 57 608
EXPAT
Nizzaklassen: 35, 36, 45
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

304 22 150
Querdenker
Nizzaklassen: 16, 35, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Kein Markenschutz für “Graf Ficken”

Aus der Abteilung “schutzunfähig” im Juli präsentieren wir folgende vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesene Markenanmeldungen.


Aktenzeichen: 302010044894.6

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4)
„ficken – Vulgärausdruck, der mit dem Titel “Graf” nur relativiert wird, fehlende Angabe zur Jahreszahl”


Aktenzeichen: 302010043781.2

Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
„sittlich anstößig, Frauendiskrimination”

Quelle: DPMA

Löschungen (26/2011)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 85 089
Cordarone
Nizzaklasse: 05
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 85 094
Flixotide
Nizzaklasse: 05
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 85 104
Ivadal
Nizzaklasse: 05
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Löschungen (24/2011)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 46 025
44860WFL
Nizzaklassen: 09, 11, 21
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 46 026
44865WFL
Nizzaklassen: 09, 11, 21
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 46 027
44870WFL
Nizzaklassen: 09, 11, 21
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 03 324

Nizzaklassen: 35, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

305 16 402

Nizzaklasse: 39
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA