Über die Eintragungschancen für die erste “OMAS GEGEN RECHTS” Wort-/Bildmarke hatten die MarkenBlog im letzten Jahr abgestimmt.

Fazit: Mehrheitlich lagen die Leser mit der Einschätzung zur fehlenden Unterscheidungskraft richtig!
markenrechtliches Sammelsurium
Über die Eintragungschancen für die erste “OMAS GEGEN RECHTS” Wort-/Bildmarke hatten die MarkenBlog im letzten Jahr abgestimmt.

Fazit: Mehrheitlich lagen die Leser mit der Einschätzung zur fehlenden Unterscheidungskraft richtig!

Abseits der Frage, ob es sich beim Adler in den AfD Marken um einen Bundesadler handelt, stellt sich möglicherweise auch die Frage der Verwechslungsgefahr.
Für die jüngeren Kennzeichen sind die konkreten Waren und Dienstleistungen noch nicht veröffentlicht. Bekannt sind aber die Klassen, für die der Markenschutz beantragt wird. Da das ältere Kennzeichen mit recht umfassendem Verzeichnis in den Klassen 09, 35, 38 und 42 eingetragen ist, darf man überschneidende Waren und Dienstleistungen vermuten.
Gehen wir mal hypothetisch von identischen oder sehr ähnlichen Waren und oder Dienstleistungen aus.
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat im Juli 2025 folgende Wort-/Bildmarken beim DPMA angemeldet:

Das interessante Detail an den Markenanmeldungen ist der stilisierte Adler. Ist hier möglicherweise der Bundesadler und damit ein hoheitliches Zeichen wiedergegeben? Das würde die Markeneintragung verhindern. Nicht jeder Adler ist aber gleich ein Bundesadler.
Auf der Webseite des Deutschen Bundestages finden sich zum Bundesadler folgende Informationen:
Unterschiedlich gestaltete Adler
Die „Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler“ vom 20. Januar 1950 übernahm fast wörtlich den Text der Bekanntmachung Friedrich Eberts vom 11. November 1919 sowie die Gestaltung des Adlers aus der Weimarer Republik. Der künstlerischen Ausgestaltung des Adlers ist somit breiter Spielraum gegeben worden, denn zum Aussehen des Wappentieres ist lediglich festgelegt, dass es einköpfig ist, das Haupt nach seinem rechten Flügel hin wendet, keine Krone auf dem Haupt hat und im Schilde schwebt.
So führen beispielsweise Bundespräsident, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Deutscher Bundestag unterschiedlich gestaltete Adler. Auf Münzen und selbst auf den Nationaltrikots deutscher Sportverbände sind unterschiedlich gestaltete Adler zu sehen.
Quelle: Bundestag.de
Es gibt also nicht den einen Bundesadler, sondern die Möglichkeiten der Darstellung sind vielfältig.
Was meinen also die MarkenBlog Leser?
Sind die nachfolgenden Zeichen verwechslungsfähig ähnlich?

Über den Widerspruch der TUI Cruises GmbH auf Basis der prioritätsälteren Marke “Hideki” gegen die Unionsmarkenanmeldung “EDEK.I” der
EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG muss das Europäische Markenamt EUIPO jetzt entscheiden.
Was meinen die MarkenBlog-Leser?
Vor einigen Tagen hatte ich um Abstimmung über die Verwechslungsfähigkeit der beiden Wort-/Bildmarken gebeten.

76% verneinen die Verwechslungsgefahr und liegen damit auf einer Linie mit dem Europäischen Gericht, das in der Rechtssache T?53/24 über die Marken zu befinden hatte.
Information am Rande, die Marke “DDG” gehört dem bekannten spanischen Torhüter David de Gea, was dann auch das Kürzel erklärt.

Was meinen die MarkenBlog-Leser? Sind die Marken bei identischen Waren in der Klasse 28 verwechslungsfähig?