
Monsterwortspiel des Bundesarchivs in der Markenanmeldung vom 01. April diesen Jahres!
markenrechtliches Sammelsurium
Gut, dass die Farbe drangeschrieben wurde, ich hätte das sonst glatt für ROT gehalten…
Über den Markenstreit der OMAS GEGEN RECHTS hatte ich in den letzten Wochen bereits mehrfach berichtet.
Jetzt gibt es eine neue Wort-/Bildmarkenanmeldung (siehe oben) des Omas gegen Rechts Deutschland e.V. mit Sitz in Nagold.
Beansprucht wird der Schutz für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 14, 16, 18, 21, 25, 26, 35, 36, 41 und 45.
Der Status der beiden anderen Markenanmeldungen ist aktuell unverändert.
Keine Unterscheidungskraft, so lautete die Einschätzung des Deutschen Patent- und Markenamtes in Bezug auf die folgende Wort-/Bildmarke.
Die Marke wurde für Lebensmittel in den Klassen 29, 30 und 31 angemeldet.
Über die Beschwerde gegen die Entscheidung des DPMA hatte jetzt das Bundespatentgericht zu entscheiden (AZ 30 W (pat) 531/23).
Das BPatG schloss sich vollumfänglich der Auffassung des Markenamtes an und wies die Beschwerde zurück und führte aus:
Die Bildelemente des angemeldeten Zeichens heben sich somit von dem werbegraphischen Standard nicht derart ab, dass der Verkehr sie als kennzeichnende Elemente wahrnehmen würde. Insgesamt lenkt die graphische Gestaltung vielmehr vornehmlich den Blick auf den — nicht schutzfähigen — Schriftzug „Beste Ernte“, den sie einrahmt und hervorhebt. c. Auch die maßgebliche Gesamtbetrachtung aller Wort- und Bildelemente des angemeldeten Zeichens ergibt demnach keine Unterscheidungskraft des angemeldeten Zeichens i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, da die graphische Gestaltung den beschreibenden Wortbestandteil lediglich in werbeüblicher Weise hervorhebt. Die maßgeblichen Verkehrskreise werden das angemeldete Zeichen in seiner Gesamtheit in Verbindung mit den angemeldeten Waren daher lediglich als werbende Anpreisung einer besonders hohen Qualität und Beschaffenheitsangabe („aus bester Ernte stammend“) ansehen und ihm keinerlei Bedeutung als individualisierenden Herkunftshinweis zumessen.
Die Marke wurde im Jahr 2005 angemeldet. Der Markenschutz wurde jedoch wegen fehlender Unterscheidungskraft und Verstosses gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verweigert.
Im Markenregister des IGE findet sich die nachfolgende Wort-/Bildmarke
Laut Register ist seit 24.11.2024 ein Widerspruchsverfahren anhängig.
Offenbar ist die Marke (siehe Post vom gestrigen Tage) jedoch nicht im Einsatz.
Lesenswert ist auch die Formulierung im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen in Bezug auf Klasse 35:
Onlineversandhandelsdienstleistungen für ein breites Angebot von Waren, insbesondere für Smartphone Zubehör,…
Bei Prüfern des Deutschen Patent- und Markenamts richten sich ad hoc die Nackenhaare auf, ob der Unbestimmtheit der zu handelnden Waren.