Markenstreit TUI gegen Edeka

Sind die nachfolgenden Zeichen verwechslungsfähig ähnlich?

Über den Widerspruch der TUI Cruises GmbH auf Basis der prioritätsälteren Marke “Hideki” gegen die Unionsmarkenanmeldung “EDEK.I” der
EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG muss das Europäische Markenamt EUIPO jetzt entscheiden.

Was meinen die MarkenBlog-Leser?

Sind die Marken verwechslungsfähig?

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BPatG: BEAUTYBLENDER vs. blend beauty

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte im Widerspruchsverfahren gegen die Marke

Auf Basis der Wortmarke ” BEAUTYBLENDER ” und der Wort-/Bildmarke

keine ausreichende Verwechslungsgefahr erkannt und die Widerspruch zurückgewiesen.

Diese Entscheidung wurde vom Bundespatentgericht nunmehr revidiert. Unter dem Aktenzeichen 30 W (pat) 519/22 wurde beschlossen:

I. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 44 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 21. Februar 2022 aufgehoben. Wegen des Widerspruchs aus dem EU-Schutzrechtsanteil der Marke IR 1 428 131 wird die Löschung der Marke 30 2019 240 873 angeordnet

Auflösung zur Abstimmung

Vor einigen Tagen hatte ich um Abstimmung über die Verwechslungsfähigkeit der beiden Wort-/Bildmarken gebeten.


76% verneinen die Verwechslungsgefahr und liegen damit auf einer Linie mit dem Europäischen Gericht, das in der Rechtssache T?53/24 über die Marken zu befinden hatte.

Information am Rande, die Marke “DDG” gehört dem bekannten spanischen Torhüter David de Gea, was dann auch das Kürzel erklärt.

Markenstreit

Erfahrungsbericht einer Markenanmelderin, die in einen Konflikt mit einem Pharmakonzern gerät. Ohne die sich gegenüber stehenden Marken zu kennen, lässt sich schwer beurteilen, ob die Verwechslungsfähigkeit der Marken gegeben ist. Aber es werden einige typische Fehler und Missverständnisse bei der Markenanmeldung und Namensfindung beschrieben.

Schweiz: Apple vs. Apfelkiste.ch

Die Aargauer Zeitung berichtet über die Entscheidung des
Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum IGE im Widerspruchsverfahren gegen die Marke “Apfelkiste.ch”.

Im ersten Moment denkt der Leser möglicherweise an die alte “Apfelkind“-Geschichte. Aber ein Blick auf die Webseite Apfelkiste.ch liefert immerhin einen Eindruck, warum Apple not amused war.

Quelle: apfelkiste.ch

Das IGE attestierte  den Marken jedoch nennenswerte Unterschiede, schloss eine Verwechslungsgefahr aus und wies die Widersprüche von Apple zurück.

Dubai-Schokolade – Aldi Süd legt Widerspruch gegen EV ein

Der Spiegel berichtet über den Fortgang des Streits um die Bezeichnung “Dubai-Schokolade”. Das LG Köln hatte dem Discounter Aldi Süd den Vertrieb seiner Schokolade unter der Bezeichnung verboten.

Gegen die einstweillige Verfügung hat Aldi Süd jetzt Widerspruch erhoben.

Das LG Frankfurt hatte, anders als die Kölner Kollegen, “Dubai” als Gattungs- und nicht als Herkunftsbezeichnung erachtet und daher eine einstweillige Verfügung abgelehnt.