Kein Markenschutz für “Graf Ficken”

Aus der Abteilung “schutzunfähig” im Juli präsentieren wir folgende vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesene Markenanmeldungen.


Aktenzeichen: 302010044894.6

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4)
„ficken – Vulgärausdruck, der mit dem Titel “Graf” nur relativiert wird, fehlende Angabe zur Jahreszahl”


Aktenzeichen: 302010043781.2

Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
„sittlich anstößig, Frauendiskrimination”

Quelle: DPMA

4 thoughts on “Kein Markenschutz für “Graf Ficken””

  1. Das ist kein vulgäres Wort sondern das ist ein altes Wort für Tasche oder Beutel. Außerdem sind die Jungs voll in Ordnung, die touren schon jahrelang durch die Gegend, waren bei uns auf Tuning-World FN. Warum macht man da so ein Theater? Hört euch lieber das Lied an und habt Fun.

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