Amarone vs. SUMARONE oder geografische Angabe gegen Marke

Quelle: EUIPO

Verletzt die Marke “SUMARONE” bei identischen Waren die geografische Angabe “Amarone della Valpolicella“?

Diese Frage beantwortet die Beschwerdekammer des EUIPO wie folgt:

Die Beschwerdekammer hebt hervor, dass der durchschnittliche EU-Verbraucher, insbesondere der nicht italienischsprachige Verbraucher, bei der Verwendung des Namens „SUMARONE“ zur Kennzeichnung von Weinen unmittelbar an den Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Amarone della Valpolicella“ denken wird (Randnrn. 40, 43, 47).

Daher wurde die Markenanmeldung “SUMARONE” zurückgewiesen.

R 1390/2024?2, SUMARONE / Amarone della Valpolicella

Gorillastreit – Urheberrecht gegen Markenanmeldung

Quelle: EUIPO

Die Beschwerdekammer des EUIPO kippt die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und erklärt die angefochtene Markenanmeldung auf Basis eines älteren Urheberrechts komplett für nichtig.

R 1611/2024-4, ORGONIZZER (fig.) / LOGO OF A GORILLA (copyright)

Markenstreit TUI gegen Edeka

Sind die nachfolgenden Zeichen verwechslungsfähig ähnlich?

Über den Widerspruch der TUI Cruises GmbH auf Basis der prioritätsälteren Marke “Hideki” gegen die Unionsmarkenanmeldung “EDEK.I” der
EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG muss das Europäische Markenamt EUIPO jetzt entscheiden.

Was meinen die MarkenBlog-Leser?

Sind die Marken verwechslungsfähig?

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Hörmarkenanmeldungen der UEFA

Die Union des Associations Européennes de Football (UEFA) hat im Februar 2025 zwei Hörmarkenanmeldungen beim EUIPO eingereicht.

Quelle: EUIPO (Markennummer 019142733)

Quelle: EUIPO (Markennummer 019142794)

Markenstreit

Erfahrungsbericht einer Markenanmelderin, die in einen Konflikt mit einem Pharmakonzern gerät. Ohne die sich gegenüber stehenden Marken zu kennen, lässt sich schwer beurteilen, ob die Verwechslungsfähigkeit der Marken gegeben ist. Aber es werden einige typische Fehler und Missverständnisse bei der Markenanmeldung und Namensfindung beschrieben.