Streit um Albärt – hat die UEFA die Markenanmeldung verpennt?

Unter dem Titel “Albärt gegen Albärt – Absurder Markenstreit um EM-Maskottchen” berichtet n-tv über die markenrechtliche Auseinandersetzung um die Wortmarke “Albärt”.

Hier muss man sich schon wundern, dass die UEFA sich im Vorfeld der Abstimmung um den Namen des Maskottchens nicht wenigstens mit nationalen Markenanmeldungen in der Schweiz abgesichert hat. Eigentlich ein übliches Verfahren, um nachträgliche Probleme zu verhindern. Die Schweizer Marke kann dann unter Prioritätsmitnahme bei der WIPO internationalisiert werden. So bremst man Trittbrettfahrer professionell aus.

Doch abseits des aktuellen Streits, lauern noch weitere markenrechtliche Klippen. Einerseits könnte man über die Verwechslungsfähigkeit von “Albärt” und diversen eingetragenen “Albert” Marken diskutieren.

Andererseits gibt es noch einen dritten Markeninhaber, der unter der Anmeldenummer 3020232244280 die beste Priorität für seine “Albärt” Wortmarke vorweisen kann. Allerdings weist die recht langandauernde Bearbeitung beim zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt auf Probleme für die Marke hin.

JK Kloppo

Markenregistrierung (Registernummer 302020217170) vom 07. Mai 2020 beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Nizzaklassen 24, 25, 28

Waren

24 Badewäsche [ausgenommen Bekleidungsstücke]; Bettwäsche; Handtücher

25 Kopfbedeckungen mit Schirm; Käppchen [Kopfbedeckungen]; Kopfbedeckungen für den Sport [ausgenommen Helme]; Mützen [Kopfbedeckungen]; Sportbekleidung; Mannschaftssportbekleidung; Bekleidung für Damen, Herren und Kinder

28 Sportartikel und -ausrüstungen

Markeninhaber: Jürgen Klopp

Quelle: DPMA

Über die Internationale Registrierung bei der WIPO (Registernummer
1543180) wurde die Marke auch in China, Japan, Südkorea, Russland und der EU geschützt. Eine identische Marke findet sich auch im Markenregister für UK (Registernummer UK00801543180)