Unionsmarkenanmeldung der NIKE Innovate C.V. beim EUIPO vom 08.05.2025.
Beansprucht wird der Markenschutz in der Klasse 35 für:
Operating an online marketplace featuring footwear and clothing; on-line retail store services featuring footwear and clothing; providing consumer product information on-line relating to footwear and apparel; retail store services featuring footwear and clothing; pop-up retail store services featuring footwear and clothing.
Das DPMA hat die Schutzfähigkeit der drei oberen Marken bereits bestätigt und die Marken eingetragen. Die Marke “Du-Bye” wurde beim EUIPO eingereicht und befindet sich noch im Anmeldestatus.
Markeninhaberin ist jeweils die Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft aus Halle.
Zur Beschwerde gegen die Ablehnung der Markenanmelödung seitens der Markenstelle des DPMA führt das Bundespatentgericht aus:
Die Beschwerde bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Der Eintragung des angemeldeten Zeichens „BACKVERLIEBT“ steht in Verbindung mit den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Die Markenstelle hat der angemeldeten Marke daher zu Recht die Eintragung versagt (§ 37 Abs. 1 MarkenG).
Rolf Claessen, Patentanwalt in Düsseldorf, hat sein langjährig gesammeltes Expertenwissen zu Papier gebracht und ein besonderes Markenbuch verfasst. Dabei ist der Titel Programm: markenrechtliches Spezialistenwissen aufbereitet für juristische Laien.
Der gesamte Lebenszyklus einer Marke von der Markenfindung über Internationalisierung bis zur Amazon Brand Registry wird abgebildet, und das ohne einen einzigen Paragrafen zu nennen.
Besonders wertvoll sind die praktischen Erfahrungen, die sich sonst in keinem Lehrbuch finden. Bei welchen Leitklassen arbeitet das Deutsche Patent- und Markenamt besonders schnell? Ist die Erinnerung ein wirksames Instrument im Eintragungsverfahren oder bietet die Beschwerde bessere Chancen? Derartiges Know-how gibt der Markenrechtler gemeinhin eher weniger gern preis, aber Rolf Claessens Buch steckt voll davon.
Geschäftsführer, Marketingexperten, Paralegals und auch Juristen, die nicht regelmäßig im Markenrecht tätig sind – für all diese Berufsgruppen bietet das Buch einen perfekten Einstieg ins Thema und ist auch als Nachschlagewerk bei vertiefenden Fragestellungen hilfreich.
Fazit: Eindeutige Kaufempfehlung – seit heute im Handel