Markenstreit um “TXL”

Die WELT berichtet über den Markenstreit um das Kennzeichen “TXL“.

Es stehen sich die folgenden Kennzeichen gegenüber.


Registernummer: 302012037827
Anmeldedatum 03.07.2012
Nizzaklassen 18, 24, 25

Europäische Gemeinschaftsmarke TXL
Markennummer EM10807683
Anmeldedatum 13.04.2012
Nizzaklasse 35, 36, 37, 39, 41, 42, 44, 45

Quelle: DPMA und HABM

Aktuelle Titelschutzanzeigen

Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1124 vom 21.05.2013:

Jungfernflug zum Mord

Ducken oder Mucken

Jetzt noch langsamer

Städte als Marken. Grundlagen und Management

Lange Nacht der Startups

Quelle: Titelschutzanzeiger

“Der Wendler” – es kann nicht nur einen geben

“Der Wendler” ohne Zusatz unzulässig

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der unter dem Künstlernamen Michael Wendler (bürgerlich: Michael Norberg) auftretende Schlagersänger die Bezeichnung „Der Wendler“ oder „Wendler“ nicht länger ohne klarstellenden Zusatz verwenden darf. Gegen den Sänger („Sie liebt den DJ“) geklagt hatte der aus Velbert stammende Frank Wendler, der unter seinem bürgerlichen Namen ebenfalls im Schlagergeschäft tätig ist und im August 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke „Der Wendler“ auf sich angemeldet hat.
Der zuständige Senat unter Vorsitz von Prof. Wilhelm Berneke hat hervorgehoben, dass es sich um einen Fall der Koexistenz gleichnamiger Personen handele. Zwar trage der Kläger den entsprechenden Namen von Geburt an. Der Künstlername des Beklagten sei in der deutschen Schlagerszene aber zumindest seit 2007 hinlänglich bekannt, so dass auch er ein Recht an dieser Namensbezeichnung erlangt habe. Dieses Recht stehe dem Recht an einem bürgerlichen Namen gleich. Unabhängig davon, wer den Namen zuerst getragen habe, seien die Namensträger in dieser Situation zur wechselseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Darum dürfe keiner von ihnen die Bezeichnung „Der Wendler“ ohne eine Klarstellung, um welchen Wendler es sich handelt, verwenden. Vielmehr müsse in der Regel der Vorname hinzugefügt werden. Das Gericht hat Michael Wendler daher verurteilt, die Verwendung der Bezeichnung ohne hinreichende Klarstellung zu unterlassen. Im Gegenzug hat es Frank Wendler auf die entsprechende Widerklage zur Löschung der auf ihn eingetragenen Wortmarke verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können binnen eines Monats beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.

(Urteil des 20. Zivilsenats vom 21. Mai 2013; Az: I-20 U 67/12)

Quelle: Pressemitteilung

Die Wortmarke “Der Wendler” wird vom DPMA mit Priorität vom 15.08.2008 unter der Registernummer 302008053583 geführt. Beansprucht ist der Schutz in den Nizzaklassen 09 und 41.

09 Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild, Schallplatten, Magnetaufzeichnungsträger; Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Compact-Disks (Ton, Bild); DVD’s; Disketten; Tonträger und bespielte Bildträger
41 Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Musikproduktion; Komponieren von Musik; Dienstleistungen eines Tonstudios; Musikdarbietungen

Am 02.07.2009 wurde die Wortmarke “Michael Wendler” (Registernummer 302009038900) beantragt. Der Markenschutz erstreckt sich auf die Nizzaklassen 03, 09, 14, 15, 16, 18, 24, 25, 28, 32, 33 und 41.

Kostenfalle Markenverwaltung

Da ist man erst einmal überrascht, dann ärgert man sich und abschließend stellt sich die Frage: Ist das reine Abzocke oder tatsächlich legal?

Vor zwei Jahren wurde der Auftrag zur Anmeldung einer Marke an einen Rechtsanwalt vergeben. Kostenpunkt knapp unter 100 EUR netto Honorar dazu die amtlichen Anmeldegebühren in Höhe von 300 EUR. Die Webseite des Anwalts beschrieb detailliert die im Rahmen der Markenanmeldung zu erbringenden Leistungen bis zur Übersendung der Markenurkunde. Kostenpflichtige Leistungen wie Markenrecherchen oder eine spätere Markenüberwachung konnten zusätzlich beauftragt werden. 400.- EUR investieren und dafür 10 Jahre Markenschutz bekommen – das sah nach einen wirklich guten Preis-Leistungsverhältnis aus.

Aber jetzt trudelt plötzlich eine Rechnung vom Anwalt ins Haus. 100 EUR netto für die Markenverwaltung im Jahr 2012 werden berechnet. Von einer kostenpflichtigen Markenverwaltung war bisher nie die Rede und auch in den Mandatsbedingungen und AGB des Rechtsanwalts findet sich kein Hinweis auf diese Leistung.

Zum Hintergrund muss man wissen, dass ein mit einer Markenanmeldung beauftragter Anwalt im Markenregister als Vertreter und Zustellungsbevollmächtigter des Markenanmelders geführt wird. Auch wenn die eigentliche Markenanmeldung mit der Übersendung der Markenurkunde abgeschlossenen ist, führt das zuständige Markenamt den Anwalt als zustellungsbevollmächtigt und richtet sämtlichen, die Marke betreffenden Schriftverkehr an den Anwalt.

Für den Markeninhaber hat diese Praxis durchaus Vorteile. Einerseits wird seine komplette Anschrift nicht im öffentlichen Register hinterlegt und andererseits muss der Mandant nicht darauf achten seine Adressdaten beim Amt aktuell zu halten.

Für den Rechtsanwalt ist diese Praxis ebenfalls positiv, denn aus dem Schriftverkehr zur Marke ergeben sich möglicherweise Folgemandate zu Widerspruchs-, Löschungs- oder Verlängerungsverfahren und auch für markenrechtliche Streitigkeiten mit lukrativen Streitwerten ist der Anwalt erster Ansprechpartner.

Kann man als Markeninhaber erwarten, dass ein Anwalt kostenfrei eine Marke verwaltet? Vermutlich nicht! Kann ein Markeninhaber erwarten über anfallende Kosten vorab informiert zu werden? Eigentlich schon!

Fazit: Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt auf mögliche Kosten für die Markenverwaltung an, bewerten Sie ob diese Dienstleistung für Sie den entsprechenden Gegenwert beinhaltet und entziehen Sie gegebenenfalls das Mandat!

Übrigens: Es soll auch Kanzleien geben, die die Markenverwaltung für Ihre Mandanten als kostenfreie Leistung erbringen!

Löschungsanträge (20/2013)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 20. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

30 2012 008 245
SHIREEN
Nizzaklassen: 03, 41, 44

30 2012 024 234
Kay One
Nizzaklassen: 09, 16, 25, 38, 41

30 2012 033 477
FLORA27
Nizzaklassen: 35, 43

30 2012 041 696

Nizzaklassen: 06, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 27

Quelle: DPMA

Absolut – die Reaktion von Absolut Radio

Markenrechtler wollen Adjektive in der deutschen Sprache monopolisieren

Absolut Vodka vs. Absolut Radio – absoluter Quatsch?

Markenstreit um “Absolut” – Bericht in W&V.

Sonntagslinks

Eine Biermarke mit Geschmäckle

Der unberechtigte Dispute-Eintrag

Medien: CR7 fordert seine Markenrechte zurück

Streit um geschützte Marke “Hackathon”

Kein Trommelwirbel für 21st Century Fox

Markenstreit mit Kloster: Gericht gibt Andechser Molkerei Recht

Microsofts neue 3D-Marken

Die nachfolgenden dreidimensionalen Marken wurden am 25.04.2013 von der MICROSOFT CORPORATION beim Europäischen Markenamt angemeldet.


EM11768819
Nizzaklasse: 09


EM11768934
Nizzaklasse: 09

Quelle: HABM

Der Freitagsfindling

Aus dem aktuellen Markenblatt:


Registernummer: 302012065358
Nizzaklasse: 05

Quelle: DPMA

“Wir sind das Volk!” reloaded

Diesmal in der Zeit.

Löschungen (19/2013)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

307 51 376
International Visa Services
Nizzaklassen: 35, 41, 45
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2011 058 554

Nizzaklassen: 06, 19, 37
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2012 039 240
AUTOPRINTZ
Nizzaklassen: 09, 12, 37
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

Quelle: DPMA

Senior zieht nach England

Im stolzen Alter von fast 120 Jahren zieht die Wortmarke Sudan. (Registernummer: 16 807) ins Ausland. Die Marke aus dem Portfolio der BASF SE wurde von der John Hogg Technical Solutions Limited aus Manchester übernommen.
Mit Priorität vom 02.10.1894 genießt die Marke Schutz für “Künstliche organische Farbstoffe” in der Nizzaklasse 02.

Quelle: DPMA

Update: Apple vs. Apfelkind

Ende des Markenstreits noch im Mai? Bericht im General-Anzeiger.

Apple übernimmt AUTHENTEC

Apple hat die Wortmarke AUTHENTEC (Registernummer: 397 14 273) übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 01.04.1997 Schutz für “Datenverarbeitungsgeräte und Computer sowie Software, einschließlich Computerchips, Hardware-Interfaces” in der Nizzaklasse 09.
Bisherige Markeninhaberin war die Authentec, Inc mit Sitz in Florida.

Quelle: DPMA