Der Autokonzern Hyundai prüft rechtliche Schritte gegen BMW
Der Autohersteller Hyundai denkt über eine juristische Auseinandersetzung mit dem Konkurrenten BMW nach. Anlass für den Disput ist der Name der neuen Untermarke „BMW i“.
Quelle: Focus
Die Wortmarke “BMW i” wurde von der Bayerische Motoren Werke AG in Deutschland (Aktenzeichen 302010070142.0) am 30.11.2010 für die Nizzaklassen 12, 35 und 37 und für die Europäische Gemeinschaft (Nummer 9724899) am 10.02.2011 mit identischer Klassifikation zur Anmeldung eingereicht.
Hyundai hat seine Marken überwiegend mit dem Zusatz Hyundai eintragen lassen, also beispielsweise HYUNDAI i20 (Registernummer: 302008023872), HYUNDAI i40 (Registernummer: 302008023873) oder HYUNDAI iX35 (Registernummer: 302008024176).
Am 29.11.2010 hat BMW die Wort-/Bildmarke

(Registernummer: 302010070551) beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.
Das “i” hat aber auch schon andere Automobilhersteller inspiriert.
So verfügt die Firma IRMSCHER Automobilbau und Beteiligungs GmbH über die folgende Wort-/Bildmarke mit Priorität von 1993.

(Registernummer: 2056456)
Die japanische MITSUBISHI JIDOSHA KOGYO KABUSHIKI KAISHA ist seit 2007 im Besitz der eingetragenen Gemeinschaftsmarke

(Registernummer: 5966742).
Die polnische IMPACT AUTOMOTIVE TECHNOLOGIES Sp. z o.o., ul. hat ihre Europäische Gemeinschaftsmarke speziell auf Elektrofahrzeuge ausgerichtet.

(Registernummer: 8481781)
Und auch die italienische IVECO S.p.A. spielt mit im Konzert der i-Marken. Über eine Internationale Registrierung bei der WIPO genießt die folgende Marke auch Schutz in Deutschland.

(Registernummer: 553484)
Unabhängig von all diesen i-Marken dürfte BMW dieser Tage der jüngst der Löschung wegen Verfalls anheimgefallenen Wortmarke “i-car” etwas nachtrauern.