Völlig gaga!

Lady Gaga gegen “Baby Gaga”

Gaga ist laut Duden eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen Zustand “nicht recht bei Verstand”. Das kann man sowohl von der Künsterlin Lady Gaga, wie auch von den Erfindern einer Eiscreme aus Muttermilch sagen. Dennoch sieht die Sängerin ihre Markenrechte verletzt.

Quelle: n-tv

Trotz insgesamt zweier eingetragener Marken und vier Markenanmeldungen beim USPTO lassen sich keine Markenrechte im Lebensmittelbereich für das Kennzeichen “Lady Gaga” finden. Auch auf den Markenschutz in der Klasse 43 (Verpflegung) hat die Künsterin bisher verzichtet. Insofern möglicherweise dünnes Eis, auf das man sich hier bewegt.

Auch in Europa ist “Lady Gaga” im Markenregister zu finden. Mit Priorität aus dem März 2010 wird der Schutz für die Nizzaklassen 03 und 14 (Registernummer: 8923864) und 09, 16, 18, 25 und 41 (Registernummer: 9568247) beansprucht.

Schweiz: Red Bull vs. GRUENBULL

Eine Wahlkampfaktion der Grünen im schweizer Wahlkreis Gelterkinden stößt dem österreichischen Energydrinkproduzenten Red Bull sauer auf.

Die Gelterkinder Ortssektion der Grünen will die Wählergunst mit «Gruenbull» erkaufen. So nennen sie ihren Bio-Apfelmost, den sie als Wahlwerbung im Dorf verschenken. Das Trittbrettfahrergetränk stösst dem Energydrink-Fabrikanten Red Bull sauer auf. «Aus Gründen des Markenschutzes kann Red Bull eine solche Aktion nicht akzeptieren», teilte das Unternehmen den Grünen Baselland gestern mit. Red Bull fordert die Partei auf, die Aktion bis zum 9.?März abzubrechen, sonst würden rechtliche Konsequenzen drohen. Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet.

Quelle: 20min.ch

Wenn ich mir den Stier auf www.gruenbull.ch ansehe, hätte ich mich auch über einen Markenstreit mit dem Brandyhersteller Osborne nicht gewundert.

Internationale Registrierung

Registernummer: 758711
Schutz in: Schweiz, Kuba, Island, Norwegen, Russland
Nizzaklassen: 29, 30, 32, 33, 35, 38, 42
Inhaber: GRUPO OSBORNE, S.A.,

Quelle: WIPO

MontagsMarken 10. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 08.03.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 210 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010014956

Nizzaklassen: 05, 18, 20

302010013470

Nizzaklassen: 21, 30, 33

302010013486

Nizzaklassen: 16, 35, 42

302010013702

Nizzaklassen: 41, 42, 44

Quelle: DPMA