Kulturland Rheingau – markenfähig durch Bildbestandteil

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat den Antrag der Werbeagentur Klickrhein auf Löschung der Marke „Kulturland Rheingau“ abgewiesen. Das geht aus dem Beschluss des DPMA vom 9. Juni hervor. Die Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte, die die Agentur Klickrhein mit ihrer Domain „rheingau.de“ vertritt, weist darauf hin, dass zwar der Löschungsantrag zurückgewiesen wurde, dass die Marke aber ausschließlich wegen ihres grafischen Bestandteils noch schutzfähig sei. Der reine Wortbestandteil der Marke sei „in Alleinstellung als Herkunftsangabe für sämtliche Waren und Dienstleistungen glatt beschreibend“, heißt es in der Begründung des Markenamts.

Quelle: Wiesbadener Kurier

Unter der Registernummer 302010016654 führt das DPMA die Wort-/Bildmarke


Beansprucht wird der Schutz in den Nizzaklassen 16, 20, 21, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 39, 41 und 42.

Eine optisch identische Marke wurde ebenfalls beim Europäischen Markenamt (HABM) angemeldet. Zusätzlich werden hier noch die Klassen 25 (Bekleidung) und 43 (Verpflegung und Beherbergung) beansprucht.

Ebenfalls mit Priorität aus dem Jahr 2010 findet sich die Wortmarke “Rheingau Valley” (Registernummer 302010032199) mit Schutz in den Klassen 41 und 43. Hier scheint mir das Markenamt mit der Auslegung der Herkunftsangabe etwas liberaler verfahren zu sein.

Die Marken zur Fußball WM

Rechtzeitig zum Start der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen hat sich das Markenserviceblog mit den Marken zur WM beschäftigt.

Vor einem Jahr fand an dieser Stelle anlässlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010 die Marken-WM 2010 statt.

Wir präsentierten über 30 fußballbezogene Marken. Unter den Fundstücken befanden sich Marken von namhaften Spielern wie Lionel Messi, Wesley Sneijder, Lukas Podolski, Nicolas Anelka, Andrea Pirlo, Bastian Schweinsteiger, Cristiano Ronaldo, Miroslav Klose oder Wayne Rooney.

Und dieses Jahr?

Marken von den Stars des Frauenfußballs: 0

Für die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) sind allerdings beim DPMA und HABM folgende Marken registriert.


Registernummer: 302008064341
Nizzaklassen: 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 45

DEUTSCHLAND 2011
Registernummer: 6403869
Nizzaklassen: 04, 06, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 38, 39, 41, 43


Registernummer: 8964173
Nizzaklassen: 03, 05, 06, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 38, 39, 41, 43

FRAUEN WM 2011
Registernummer: 6403455
Nizzaklassen: 04, 06, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 38, 39, 41, 43

Quelle: DPMA, HABM

Sonntagslinks

Apple kauft die Markenrechte an Airdrop

Fabfood by photographer Linus Morales

Pferdeäppel vs. Pferdeleckerli – Der Warendorfer Pralinenstreit

OLG Frankfurt: EUR 280.000 Streitwert bei Markenverletzung durch Domain?

Generic words in one country, trademarks in the next

KG Berlin: Keine Markenverletzung durch Aufdruck auf T-Shirt “HELD [Symbol eines Händedrucks] DER ARBEIT” Beschluss vom 07.06.2011 – 5 W 127/11

“Ein riesiges Horror-Szenario”

Rechtsstreit mit Ekornes gewonnen

Dr. Volker Bugdahl: Die Zypernfrage

Streit um Appstore – gute Karten für Amazon?

Apple streitet sich mit mehreren Unternehmen vor Gericht – darunter auch Amazon. Stein des Anstoßes ist Amazons Android-Download-Portal Appstore, durch dessen Namen Apple seine Markenrechte verletzt sieht. Nun könnte in dem Streit ein Rückschlag für Apple kurz bevorstehen.

[…] Das Online-Versandhaus betreibt einen der vielen Download-Portale für Android-Apps und nennt diesen “Amazon Appstore”. Hiergegen wehrte sich Apple im März mit einer Unterlassungsklage. Doch schon drei Monate später könnte sich ein Ende des Streits abzeichnen: Die US-Bundesrichterin Phyllis Hamilton, die sich mit dem Streit befasst, deutete nach einer Anhörung in Kalifornien an, dass sie Apples Klage “wahrscheinlich” nicht stattgeben werde. Das Unternehmen habe nicht schlüssig darlegen können, dass der Amazon Appstore zu einer Verwirrung beim Kunden führen könnte.

Quelle: macnews

Apple hat die Wortmarke “App Store” auch als Europäische Gemeinschaftsmarke (Registernummer 7078314) eintragen lassen. Mit Priorität vom 21.07.2008 genießt die Marke Schutz in den Klassen 35, 37, 38 und 42.

Im Markenregister des DPMA existieren noch zwei weitere “App Store” Marken.
Unter der Registernummer 302009018024 sind in den Klassen 08 und 36

Nicht elektrische Rasierapparate
Verpachtung von Immobilien, Immobilienvermittlung, Immobilienverwaltung, Vermietung von Büros, Vermietung von Wohnungen, Vermittlung von Wohnungen

geschützt.
Die Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 302009034399) schützt in der Klasse 08 ” nicht elektrische Rasierapparate”.

Quelle: DPMA