Kulturland Rheingau – markenfähig durch Bildbestandteil


Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat den Antrag der Werbeagentur Klickrhein auf Löschung der Marke „Kulturland Rheingau“ abgewiesen. Das geht aus dem Beschluss des DPMA vom 9. Juni hervor. Die Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte, die die Agentur Klickrhein mit ihrer Domain „rheingau.de“ vertritt, weist darauf hin, dass zwar der Löschungsantrag zurückgewiesen wurde, dass die Marke aber ausschließlich wegen ihres grafischen Bestandteils noch schutzfähig sei. Der reine Wortbestandteil der Marke sei „in Alleinstellung als Herkunftsangabe für sämtliche Waren und Dienstleistungen glatt beschreibend“, heißt es in der Begründung des Markenamts.

Quelle: Wiesbadener Kurier

Unter der Registernummer 302010016654 führt das DPMA die Wort-/Bildmarke


Beansprucht wird der Schutz in den Nizzaklassen 16, 20, 21, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 39, 41 und 42.

Eine optisch identische Marke wurde ebenfalls beim Europäischen Markenamt (HABM) angemeldet. Zusätzlich werden hier noch die Klassen 25 (Bekleidung) und 43 (Verpflegung und Beherbergung) beansprucht.

Ebenfalls mit Priorität aus dem Jahr 2010 findet sich die Wortmarke “Rheingau Valley” (Registernummer 302010032199) mit Schutz in den Klassen 41 und 43. Hier scheint mir das Markenamt mit der Auslegung der Herkunftsangabe etwas liberaler verfahren zu sein.


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