Apple vs. Ravensburger – Streit um MEMORY

Apple hat Ärger mit dem deutschen Spiele-Hersteller Ravensburger, weil im App-Store für iPhone und iPad Spiele unter dem Namen “Memory” verkauft werden. Denn Ravensburger besitzt die weltweiten Markenrechte an dem Spiele-Klassiker und sieht es nicht gern, wenn Unbefugte damit Geld verdienen. Apple hingegen kann sich mit den Deutschen nicht auf Bedingungen einigen, unter denen sich die beanstandeten Spiele aus dem App-Store entfernen ließen. Nun wurde es Ravensburger zu bunt – und hetzte den sonst selbst so klagefreudigen Kaliforniern jetzt selbst die Anwälte auf den Hals.

Quelle: T-online

Die prioritätsälteste “MEMORY” Marke (Registernummer: 964625) im deutschen Markenregister stammt aus dem Jahr 1975. Im Jahr 1999 wurde die Marke dann als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet.(Registernummer: 1203629). Beansprucht wurde neben der Klasse 28 (Spiele) auch die Nizzaklasse 09 mit der Formulierung ” Auf Datenträger aller Art aufgezeichnete Spiele”.

Quelle: DPMA, HABM

Vivid – Handy vs. Porno

Die US-amerikanische Pornoproduktionsfirma Vivid Entertainment hat dem Smartphone-Hersteller HTC in einem Brief rechtliche Schritte angedroht, wenn das taiwanische Unternehmen weiterhin das Markenrecht des Pornokonzerns verletzt. Streitpunkt ist das HTC Vivid.

Quelle: Netzwelt.de

In Europa muss sich die Vivid Entertainment, LLC allerdings hinten anstellen. Die eigene Markenanmeldung aus dem Jahr 2009 (Registernummer: 8410003) ist mit einem Widerspruchsverfahren behaftet. Die britische Vivid Imaginations Limited weist Markenrechte für die Wortmarke “VIVID” (Registernummer: 2240844) aus dem Jahr 2001 auf.

Die HTC Corporation ist mit der Marke “HTC VIVID” im europäischen Markenregister noch nicht präsent. Beim US Patent & Trademark Office wird die Anmeldung für die Nizzaklasse 09 mit Priorität vom 06.04.2011 unter der Seriennummer 85288096 geführt.

Nizza-Klassifikation: Deodorants

Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:

Die “Deodorants für den persönlichen Gebrauch” (Klasse 3) und “Deodorants [nicht für den persönlichen Gebrauch]” (Klasse 5) werden umformuliert in “Deodorants für Menschen oder für Tiere” bzw. “Deodorants, außer für Menschen oder für Tiere” (Klasse 5). Ferner werden neu aufgenommen in Klasse 3 “Luftbeduftungsmittel” und in Klasse 5 “Mittel zur Desodorierung der Luft”.

Quelle: DPMA

Das ist eine überragend bekannte Marke – sagt das LG Köln


Registernummer: 2913183
3D-Marke
Nizzaklasse: 30
Waren: Tafelschokolade

Quelle: DPMA

Nach Ansicht des Landgerichts Köln handelt es sich bei der Quadratform der Ritter Sport Schokolade, die als dreidimensionale Marke geschützt ist (DE 2913183), um eine überragend bekannte Marke.

Ritter Sport besitzt einen Unterlassungsanspruch gegenüber Dritten, die Schokolade in dieser quadratischen Form vertreiben.

Quelle: Markenserviceblog

Nizza-Klassifikation: Aus der Klasse 9 umklassifiziert

Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:

Zu erwähnen sind eine Reihe von Klassenänderungen aus der Klasse 9 in andere Klassen,
z.B. bei den Schweiß- und Lötgeräten (jetzt Klasse 7).

Klasse alt Klasse neu Warenbegriff
9 7 Schweißgeräte [elektrisch]
9 7 Lötapparate [elektrisch]
9 7 Elektroden (Schweiß-), jetzt Elektroden für Schweißgeräte
9 7 Lichtbogenschweißgeräte
9 7 Lichtbogenschneidegeräte
9 7 Lötkolben [elektrisch]
9 7 Ausgabeautomaten, Verkaufsautomaten
9 7 Türschließer, elektrische
9 7 Türöffner [elektrisch]
9 7 Elektroplattiergeräte
9 7 Galvanisierungsgeräte
9 7 Aufzugsteuerungen, Liftsteuerungen
9 7 Schweißgeräte, elektrische, für Kunststoffverpackungen
9 7 Zapfsäulen (Kraft- und Treibstoff-) für Tankstellen
9 7 Brennstoffpumpen mit Selbstregulierung
9 8 Bügeleisen
9 10 Ohrstöpsel [Gehörschutz]
9 12 Zigarrenanzünder für Automobile
9 21 Insektenanlock- und vertilgungsgeräte, elektrische
9 21 Abschminkgeräte
9 26 Lockenwickler, ausgenommen Handgeräte
9 28 Schwimmflügel
9 28 Schwimmgürtel
9 28 Schwimmwesten

Quelle: DPMA