Das ist eine überragend bekannte Marke – sagt das LG Köln



Registernummer: 2913183
3D-Marke
Nizzaklasse: 30
Waren: Tafelschokolade

Quelle: DPMA

Nach Ansicht des Landgerichts Köln handelt es sich bei der Quadratform der Ritter Sport Schokolade, die als dreidimensionale Marke geschützt ist (DE 2913183), um eine überragend bekannte Marke.

Ritter Sport besitzt einen Unterlassungsanspruch gegenüber Dritten, die Schokolade in dieser quadratischen Form vertreiben.

Quelle: Markenserviceblog


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Comments

Zum Glück hat sich jemand gefunden, einen Löschungsantrag zu diesem Unfug zu stellen: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2913183/DE

Ich hoffe, der ist auf § 3 Abs. 2 MarkenG gestützt und nicht auf § 8 Abs. 2 MarkenG. Letztgenannter Löschungsgrund wäre seit 6 Jahren verfristet.

[…] OLG Köln hat in der Berufung (6 U 159/11) das Urteil des LG Köln im Schokoladenmarkenstreit aufgehoben. Der Gesamteindruck bei den beanstandeten Tafeln werde weniger durch die Form als […]

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