Markenstreit um Simca

Zwischen Peugeot und einem Privatmann aus Nordrhein-Westfalen gibt es offenbar Streit um die Rechte an der Automarke Simca. Beide Seiten haben vermutlich sowohl für sich den Namen eintragen lassen als auch Löschungsanträge für die Eintragungen der Gegenseite gestellt.

Quelle: Autobild

Beide Markenkontrahenten haben Wortmarken beim DPMA eintragen lassen.

Registernummer: 30758265
Simca
Nizzaklasse: 12
Anmeldedatum: 05.09.2007
Inhaber: Joachim W., Wiehl

Registernummer: 302008037708
SIMCA
Nizzaklasse: 12
Anmeldedatum: 10.06.2008
Inhaber: Automobiles PEUGEOT Société anonyme, Paris

Beide Marken sind mit einem Löschungsantrag behaftet. Gegen die Marke von Peugeot ist zusätzlich Widerspruch erhoben worden.

Joachim W. hat auch eine Europäische Gemeinschaftsmarke (Registernummer: 6489371) mit Priorität vom 05.12.2007 eintragen lassen.

Peugeot ist allerdings auch im Besitz einer älteren SIMCA Marke. Unter der Registernummer 218957 führt die WIPO die nachfolgende Internationale Registrierung.


Vertragsstaaten: AT, BX, CH, DE, EG, ES, HU, IT, LI, MA, MC, RO, RS
Nizzaklassen: 12, 16, 25
Eintragungsdatum: 13.04.1959

Diese Marke ist im Jahr 2009 um weitere 10 Jahre verlängert worden. Es stellt sich jedoch die entscheidende Frage, ob diese Marke in Deutschland für Fahrzeuge rechtserhaltend benutzt wurde.

Zur Geschichte des Automobilproduzenten Simca berichtet die Wikipedia aus:

Die Société Industrielle de Mécanique et Carosserie Automobile (SIMCA) war ein französischer Automobilhersteller.

SIMCA wurde 1934 von Henri Théodore Pigozzi gegründet und fertigte ab 1935 im französischen Nanterre FIAT-Fahrzeuge in Lizenz: Zunächst den Fiat 500 Topolino, der in Frankreich als Simca 5 vertrieben wurde, dann bis 1950 weitere Modelle, Simca 8 und Simca 6. FIAT erhielt für die Lizenzen Anteile an Simca.

Während des Zweiten Weltkriegs baute Simca im Auftrag der deutschen Besatzungsmacht unter anderem Teile für das NSU-Kettenkrad.

1954 übernahm Simca die französischen Ford-Werke in Poissy bei Paris und baute diese bis 1957 zu der damals modernsten Automobilfabrik in Europa um. Die Ford Motor Company erhielt beim Verkauf ihrer französischen Tochter mitsamt ihren französischen Modellen im Gegenzug 15 % der Simca-Aktien. Die bisherigen Ford Modelle Vedette und Comète liefen von da an unter dem Namen Simca Vedette und Simca Comète Monte Carlo weiter vom Band. Der Simca Comète Monte Carlo wurde bereits ein Jahr später eingestellt, die Vedette wurde bis 1961 in Frankreich als großes Simca-Modell gefertigt. In Brasilien lief die Modellreihe anschließend bis zum Ende der 1960er Jahre vom Band. Durch den Kauf der Fabrik in Poissy und die zusätzliche Produktion der ehemaligen Ford-Modelle verdrängte Simca Peugeot vom dritten Platz der französischen Automobilhersteller und nahm nach Renault einen Platz neben Citroën ein. In der Lastwagenfabrik wurden für kurze Zeit Lkw produziert. Später wurde die Lkw-Produktion an UNIC verkauft.

In den 1950er Jahren brachte Simca eigene Baureihen wie Simca Aronde (1951) und Simca Ariane (1957) heraus, ihnen folgten der Simca 1000 (1961) mit Heckmotor, ab 1963 die 1300/1500er Baureihen, sowie der Simca 1100 (1967), der erste Simca mit quer eingebautem Frontmotor und Frontantrieb.

1958 kaufte Chrysler USA die von Ford gehaltenen 15 % der Simca-Aktien. Im Jahre 1959 kaufte Simca die in finanzielle Not geratene Firma Talbot-Lago auf. Im selben Jahr begründete Simca in einem Joint-Venture mit der marokkanischen Regierung die Société Marocaine de Constructions Automobiles[1]. In den kommenden Jahren vergrößerte Chrysler seinen Anteil an Simca bis 1971 auf knapp 100 %, die man größtenteils von FIAT übernahm. Das Unternehmen nannte sich nun offiziell Chrysler Europe, der Markenname Simca wurde jedoch beibehalten.

1978 wurde Simca an die Peugeot S.A. verkauft. Diese führte die Modellreihen noch bis 1986 unter dem Markennamen Talbot fort. Aus dem Simca-Chrysler-Nachlass gingen zahlreiche neue Modelle hervor, u.a. der Peugeot 309, der als Nachfolger des Talbot Horizon gedacht war und in der Vorserien-Version schon den Namen Arizona hatte. In Zusammenarbeit mit Matra und den Erfahrungen von Chrysler auf diesem Gebiet (Chrysler Voyager) war eine Großraumlimousine entwickelt worden, die jedoch nicht von Peugeot übernommen wurde. Hieraus entstand der Renault Espace.

Quelle: Wikipedia

Löschungsanträge (11/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 11. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

397 01 183

Nizzaklassen: 09, 11

303 63 430
SOJA FIT
Nizzaklassen: 29, 30, 32

305 61 506

Nizzaklassen: 16, 28, 35, 39, 41, 43

307 21 296

Nizzaklassen: 29, 30, 35

30 2008 045 003
Mangal
Nizzaklassen: 32, 33, 43

30 2009 007 107

Nizzaklassen: 16, 35, 41, 44

30 2009 052 403

Nizzaklassen: 39, 41, 43

30 2009 054 642
flybarless
Nizzaklassen: 09, 28, 38

30 2009 066 149
Der wunde Punkt
Nizzaklassen: 16, 35, 41, 44

30 2010 022 730
Sabona of London
Nizzaklasse: 05

30 2010 043 004

Nizzaklassen: 39, 41, 43

30 2010 043 005

Nizzaklassen: 39, 41, 43

30 2010 043 006

Nizzaklassen: 39, 41, 43

30 2010 043 007

Nizzaklassen: 39, 41, 43

Quelle: DPMA

DPMA: Hinweis aus Anlass der Naturkatastrophe in Japan

Aus Anlass der Naturkatastrophe in Japan und ihrer dramatischen Folgen weist das Deutsche Patent- und Markenamt auf Folgendes hin:

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird die aktuelle Situation in Japan im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei der Führung der Schutzrechtsverfahren berücksichtigen.

Dies gilt insbesondere für die Bewilligung von Anträgen auf Verlängerung von Fristen, die vom Deutschen Patent- und Markenamt bestimmt wurden. Gesetzlich bestimmte Fristen können vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht verlängert werden. Insoweit verweist das Deutsche Patent- und Markenamt aber auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Wer eine gesetzlich bestimmte Frist aufgrund der aktuellen Umstände in Japan unverschuldet versäumt, kann danach auf Antrag in den vorherigen Stand eingesetzt werden. Er wird dann so gestellt, als wenn er die Frist eingehalten hätte. Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist von der zuständigen Stelle im Einzelfall zu prüfen.

Bitte entnehmen Sie die genauen Voraussetzungen und den Anwendungsbereich der Wiedereinsetzung den jeweiligen Vorschriften in den Schutzrechtsgesetzen. Diese sind abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de.

Die Wiedereinsetzung ist geregelt für Verfahren

* in Patentsachen in § 123 Patentgesetz,
* in Markensachen in § 91 Markengesetz,
* in Geschmacksmustersachen in § 23 Abs. 1 Satz 4 Geschmacksmustergesetz in Verbindung mit § 123 Absatz 1 bis 5 und 7 Patentgesetz,
* in Gebrauchsmustersachen in § 21 Abs. 1 Gebrauchsmustergesetz in Verbindung mit § 123 Patentgesetz und
* in Halbleiterschutzsachen in § 11 Abs. 1 Halbleiterschutzgesetz in Verbindung mit § 123 Patentgesetz.

Quelle: DPMA

Wahre Helden sterben jung

diese Maxime hat sich Eisbär Knut, der Begründer der “Celebrity Zoo Animals”*-Bewegung, offenbar zu Herzen genommen und ist im jugendlichen Alter von vier Jahren verstorben.


(Registernummer: 30720573; Quelle: DPMA)

Zu Lebzeiten war Mediendarling Knut Gegenstand eines bis dahin einzigartigen Markenrennens und damit Quelle täglichen Contents für den MarkenBlog. Mit Knut begann der Hype um putzige, verblüffende oder skurrile Zootiere und ihre Vermarktungsrechte. Flocke, Orakel Paul und jüngst Heidi das schielende Opossum führten diese Entwicklung fort.

Der frühe Tod lässt Knut als das goldige Eisbärbaby in Erinnerung bleiben – der Anblick des adipös-lethargischen Knut bleibt uns erspart. So dient der frühe Heimgang in die ewigen Jagdgründe vielleicht, wie einst bei James Dean, der dauerhaften Legendenbildung. So böse das klingt, aber aus Marketingsicht ist Knuts Tod vermutlich ein Glücksfall.

* Auf Fußnoten soll man dieser Tage ja nicht verzichten. Die Bezeichnung “Celebrity Zoo Animals” stammt von Birgit Clark.