BGH: Werbung einer Autoreparaturwerkstatt mit der Marke eines bekannten Automobilherstellers

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat am 14. April 2011 entschieden, dass ein Automobilhersteller es einer markenunabhängigen Reparaturwerkstatt aufgrund seines Markenrechts untersagen kann, mit der Bildmarke des Herstellers für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten zu werben.

Die Klägerin, die Volkswagen AG, ist Inhaberin der für Kraftfahrzeuge und deren Wartung eingetragenen Bildmarke, die das VW-Zeichen in einem Kreis wiedergibt. Sie wendet sich dagegen, dass die Beklagten, ATU Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG, die mehrere hundert markenunabhängige Reparaturwerkstätten betreibt, in der Werbung für die Inspektion von VW-Fahrzeugen die Bildmarke der Klägerin verwendet.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben der Beklagten die Verwendung der Bildmarke verboten. Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat eine Verletzung der eingetragenen Marke der Klägerin bejaht. Die Beklagte hat mit der in ihrer Werbung für Inspektionsarbeiten an VW-Fahrzeugen angeführten Bildmarke der Klägerin ein mit der Klagemarke identisches Zeichen für identische Dienstleistungen (Wartung von Fahrzeugen) verwendet. Dadurch hat die Beklagte die Werbefunktion der Klagemarke beeinträchtigt. Mit der Verwendung des bekannten Bildzeichens der Klägerin ist ein Imagetransfer verbunden, der die Klagemarke schwächt.

Das Markenrecht sieht allerdings vor, dass der Markeninhaber einem Dritten die Verwendung der Marke als notwendigen Hinweis auf den Gegenstand der Dienstleistungen des Dritten nicht verbieten kann, solange die Benutzung nicht gegen die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel verstößt. Im Streitfall sind die Voraussetzungen dieser Schutzrechtsschranke indessen nicht erfüllt, weil die Beklagte zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen “VW” oder “Volkswagen” zurückgreifen kann und nicht auf die Verwendung des Bildzeichens angewiesen ist.

Urteil vom 14. April 2011 – I ZR 33/10

OLG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 – 5 U 47/08

LG Hamburg, Urteil vom 21. Februar 2008 – 315 O 768/07

Quelle: Pressemitteilung des BGH

Kommentar von RA Prehm zum Urteil.

Markenstreit um Simca

Zwischen Peugeot und einem Privatmann aus Nordrhein-Westfalen gibt es offenbar Streit um die Rechte an der Automarke Simca. Beide Seiten haben vermutlich sowohl für sich den Namen eintragen lassen als auch Löschungsanträge für die Eintragungen der Gegenseite gestellt.

Quelle: Autobild

Beide Markenkontrahenten haben Wortmarken beim DPMA eintragen lassen.

Registernummer: 30758265
Simca
Nizzaklasse: 12
Anmeldedatum: 05.09.2007
Inhaber: Joachim W., Wiehl

Registernummer: 302008037708
SIMCA
Nizzaklasse: 12
Anmeldedatum: 10.06.2008
Inhaber: Automobiles PEUGEOT Société anonyme, Paris

Beide Marken sind mit einem Löschungsantrag behaftet. Gegen die Marke von Peugeot ist zusätzlich Widerspruch erhoben worden.

Joachim W. hat auch eine Europäische Gemeinschaftsmarke (Registernummer: 6489371) mit Priorität vom 05.12.2007 eintragen lassen.

Peugeot ist allerdings auch im Besitz einer älteren SIMCA Marke. Unter der Registernummer 218957 führt die WIPO die nachfolgende Internationale Registrierung.


Vertragsstaaten: AT, BX, CH, DE, EG, ES, HU, IT, LI, MA, MC, RO, RS
Nizzaklassen: 12, 16, 25
Eintragungsdatum: 13.04.1959

Diese Marke ist im Jahr 2009 um weitere 10 Jahre verlängert worden. Es stellt sich jedoch die entscheidende Frage, ob diese Marke in Deutschland für Fahrzeuge rechtserhaltend benutzt wurde.

Zur Geschichte des Automobilproduzenten Simca berichtet die Wikipedia aus:

Die Société Industrielle de Mécanique et Carosserie Automobile (SIMCA) war ein französischer Automobilhersteller.

SIMCA wurde 1934 von Henri Théodore Pigozzi gegründet und fertigte ab 1935 im französischen Nanterre FIAT-Fahrzeuge in Lizenz: Zunächst den Fiat 500 Topolino, der in Frankreich als Simca 5 vertrieben wurde, dann bis 1950 weitere Modelle, Simca 8 und Simca 6. FIAT erhielt für die Lizenzen Anteile an Simca.

Während des Zweiten Weltkriegs baute Simca im Auftrag der deutschen Besatzungsmacht unter anderem Teile für das NSU-Kettenkrad.

1954 übernahm Simca die französischen Ford-Werke in Poissy bei Paris und baute diese bis 1957 zu der damals modernsten Automobilfabrik in Europa um. Die Ford Motor Company erhielt beim Verkauf ihrer französischen Tochter mitsamt ihren französischen Modellen im Gegenzug 15 % der Simca-Aktien. Die bisherigen Ford Modelle Vedette und Comète liefen von da an unter dem Namen Simca Vedette und Simca Comète Monte Carlo weiter vom Band. Der Simca Comète Monte Carlo wurde bereits ein Jahr später eingestellt, die Vedette wurde bis 1961 in Frankreich als großes Simca-Modell gefertigt. In Brasilien lief die Modellreihe anschließend bis zum Ende der 1960er Jahre vom Band. Durch den Kauf der Fabrik in Poissy und die zusätzliche Produktion der ehemaligen Ford-Modelle verdrängte Simca Peugeot vom dritten Platz der französischen Automobilhersteller und nahm nach Renault einen Platz neben Citroën ein. In der Lastwagenfabrik wurden für kurze Zeit Lkw produziert. Später wurde die Lkw-Produktion an UNIC verkauft.

In den 1950er Jahren brachte Simca eigene Baureihen wie Simca Aronde (1951) und Simca Ariane (1957) heraus, ihnen folgten der Simca 1000 (1961) mit Heckmotor, ab 1963 die 1300/1500er Baureihen, sowie der Simca 1100 (1967), der erste Simca mit quer eingebautem Frontmotor und Frontantrieb.

1958 kaufte Chrysler USA die von Ford gehaltenen 15 % der Simca-Aktien. Im Jahre 1959 kaufte Simca die in finanzielle Not geratene Firma Talbot-Lago auf. Im selben Jahr begründete Simca in einem Joint-Venture mit der marokkanischen Regierung die Société Marocaine de Constructions Automobiles[1]. In den kommenden Jahren vergrößerte Chrysler seinen Anteil an Simca bis 1971 auf knapp 100 %, die man größtenteils von FIAT übernahm. Das Unternehmen nannte sich nun offiziell Chrysler Europe, der Markenname Simca wurde jedoch beibehalten.

1978 wurde Simca an die Peugeot S.A. verkauft. Diese führte die Modellreihen noch bis 1986 unter dem Markennamen Talbot fort. Aus dem Simca-Chrysler-Nachlass gingen zahlreiche neue Modelle hervor, u.a. der Peugeot 309, der als Nachfolger des Talbot Horizon gedacht war und in der Vorserien-Version schon den Namen Arizona hatte. In Zusammenarbeit mit Matra und den Erfahrungen von Chrysler auf diesem Gebiet (Chrysler Voyager) war eine Großraumlimousine entwickelt worden, die jedoch nicht von Peugeot übernommen wurde. Hieraus entstand der Renault Espace.

Quelle: Wikipedia