DPMA Markenanmeldung online – Erfahrungsbericht

Jetzt ist sie also da, die im September angekündigte und seit dem 12. November freigeschaltete Online-Anmeldung für Marken beim DPMA.

Ich habe mir das tatsächlich sehr einfach gehaltene System angesehen und mir fallen spontan folgende Kritikpunkte auf:

1. Es gibt keinerlei Identitätsprüfung
Der Markenanmelder muss sich gegenüber dem DPMA nicht identifizieren. Es gibt nicht einmal eine Anmeldung mit Bestätigungsmail, wie sie eigentlich bei allen Onlineshops Standard ist. Einerseits wird das DPMA über dieses Formular sicherlich einen Haufen von nicht verarbeitbaren Anmeldungen erhalten. Andererseits ist hier dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.

2. Waren und Dienstleistungsverzeichnis
Es ist nur die Wahl von vorformulierten Waren oder Dienstleistungen möglich. Diese Formulierungen können nur in Gänze gewählt und nicht verändert werden. Die so erstellten Klassenverzeichnisse sind zwar eindeutig und für das Amt ohne weitere Prüfung akzeptabel, schränken den Anmelder und damit den Schutzumfang der Marke aber unnötig ein.

3. Grafikupload
Problemlos lässt sich eine farbige Wiedergabe für eine als schwarz-weiß bezeichnete Markenanmeldung hinzufügen. So produziert man unnötige Nachfragen und Arbeit beim DPMA.

4. Auskunftstelle
Während des gesamten Anmeldevorgangs findet sich die Telefonnummer der Auskunftstelle neben dem Anmeldeformular. Ich befürchte die Mitarbeiter in der Auskunftstelle werden in der Zukunft noch mehr telefonieren dürfen.

Fazit: In der aktuellen Form ist die Online-Markenanmeldung nicht sinnvoll, es sei denn ihr Hauptziel ist die Erhöhung des Arbeitsaufkommens für die Mitarbeiter des DPMA.

Verbesserungsvorschläge:
1. Userverwaltung mit voreinstellbaren Adressen für Anmelder und Vertreter.
2. Lastschrifteinzugsermächtigung
3. Neben vorformulierten Waren und Dienstleistungen die Möglichkeit eigene Formulierungen einzugeben.
4. Prüfung der hochgeladenen Grafik auf Farbeigenschaften
5. Komplette Kommunikation des Amtes mit dem Anmelder wird auf E-Mail oder him Useraccount bereitgestellte Dokumente umgestellt.

DPMA: Markenanmeldung online

Ab dem 12. November 2013 können Sie Markenanmeldungen online – ohne Signatur – einreichen (DPMAdirektWEB). Sie brauchen dafür keine Software herunterzuladen und benötigen keine Signaturkarte. In 7 Schritten werden Sie durch die WEB-Anwendung geführt und melden Ihre Marke ohne größeren Aufwand schnell und günstig an. Die Markenanmeldung kostet für drei Waren- und Dienstleistungsklassen 290 Euro. Zur Auswahl der zu schützenden Waren- und Dienstleistungen steht Ihnen ein elektronischer Warenkorb zur Verfügung.
– Weitere Informationen unter Anmeldung

Quelle: DPMA

Was ist denn beim DPMA los?

In den letzten Jahren ist das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine sehr strenge Eintragungspraxis kritisiert worden. Diese rigide Beurteilung von Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfigkeit ist regelmäßig als Grund für die schwindende Attraktivität und sinkende Anmeldezahlen und die Anmeldeverlagerung zum HABM genannt worden. Denn im Gegensatz zum DPMA war die Europäische Markenbehörde, das HABM, eher für eine etwas laxere Eintragungspraxis bekannt. Ob die sinkenden Zahlen beim DPMA und die alljährlichen Rekordmeldungen des HABM primär von der Eintragungspolitik beeinflußt wurden, ist sicher fraglich. Dass Anwälte bei unterscheidungsschwachen Marken eher zur Europäischen Anmeldung raten ist allerdings alltägliche Praxis.

Bei den soeben veröffentlichten MontagsMarken muss man sich allerdings die Frage stellen, ob es eine Trendwende in Sachen Eintragungspraxis gibt.

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Nizzaklasse: 43
Waren & Dienstleistungen
43 Verpflegung von Gästen in Restaurants, Catering
Anmeldedatum 12.11.2012
Eintragungsdatum 23.04.2013

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Nizzaklassen: 41, 43
Waren & Dienstleistungen
41 Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen
43 Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken; Verpflegung von Gästen im Rahmen von Gastronomie
Anmeldedatum 12.11.2012
Eintragungsdatum 21.12.2012

Quelle: DPMA

Was meinen die MarkenBlog Leser zu diesen Markeneintragungen?

Ist die Marke "Sauerkraut" schutzfähig?

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Ist die Marke "JUX" schutzfähig?

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MontagsMarken 46. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 12.11.2012. An diesem Tag wurden insgesamt 165 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

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Nizzaklassen: 09, 14, 16, 18, 24, 25, 26, 28, 32, 33, 35, 38, 41, 42, 43, 45

302012058631

Nizzaklasse: 43

302012059321

Nizzaklassen: 16, 25, 40

302012058325

Nizzaklassen: 41, 43

Quelle: DPMA