BGH: Löschungsverfahren “smartbook”

Die internationale Anwaltssozietät Clifford Chance hat die Smartbook AG, Offenburg, in einer markenrechtlichen Streitigkeit vor dem 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vertreten. Den Vorsitz des Senats hat Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Bornkamm inne.

Gegenstand des Verfahrens war die Löschung von vier streitgegenständlichen Marken (“smartbook” und “smartbook for smart people”), über deren Aufrechterhaltung der BGH in letzter Instanz zu entscheiden hatte. Das Team von Clifford Chance, das die Smartbook AG in allen Instanzen vertreten hat, bestand aus Partnerin Dr. Claudia Milbradt und den Associates Anja Schwarz und Florian Reiling (alle Litigation, Düsseldorf). Die Vertretung übernahm Dr. Reiner Hall, Rechtsanwalt am BGH, von der Kanzlei Jordan & Hall, Karlsruhe.

Im Jahr 2009 hatte die Qualcomm Inc., USA, einen Antrag auf Löschung der streitgegenständlichen Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht. Nachdem das DPMA in allen vier Fällen zunächst zugunsten der Qualcomm Inc. entschieden hatte, wurden drei der Beschlüsse des DPMA in dem sich anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) im Februar 2012 aufgehoben und die Löschungsanträge insoweit zurückgewiesen.

Hiergegen wandte sich die von Hogan Lovells vertretene Qualcomm Inc. im November 2012 mit der beim BGH eingereichten Rechtsbeschwerde. Der erste Zivilsenat des BGH verwies in seiner mündlichen Verhandlung am 6. November 2012 jedoch auf die bereits ergangene Entscheidung des BPatG und führte aus, dass die streitgegenständlichen Marken zu Recht eingetragen worden seien.

Nach ungefähr vierjähriger Verfahrensdauer konnte damit ein Urteil zugunsten der Smartbook AG erwirkt werden, deren deutsche “smartbook”-Markeneintragungen damit als rechtsbeständig erteilt anzusehen sind.

Ein Parallelverfahren hinsichtlich der europäischen Markenanmeldung “smartbook” ist aktuell beim Gericht der Europäischen Union anhängig (Az: EuG T-123/12). Die mündliche Verhandlung vor dem EuG fand am 4. September 2013 in Luxemburg statt. Mit einer Urteilsverkündung wird in Kürze zu rechnen sein.

Quelle: Pressemitteilung Clifford Chance

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Unter der Registernummer 653701 hatten die Nuxo-Werke Rothfritz & Co. aus Hamburg die Wortmarke “Nutella” für

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angemeldet. In der Nizza-Klassifikation werden diese Waren in den Klassen 05 und 29 gelistet.

2002 wurde die Marke an die Fauser Vitaquellwerk Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.) aus Hamburg übertragen. 2004 erfolgte der Inhaberwechsel auf die Ferrero oHG mbH und 2005 wurde die FERRERO Deutschland GmbH als Markeninhaber eingetragen.

Quelle DPMA