TEXAS HOLD’EM – dubiose Abmahnung

Mir liegt eine Vielzahl von Abmahnungen von Jörg Kindling wegen angeblicher Patentverletzungen der Wortmarke “Texas Hold`em” vor.

Tatsächlich gibt es eine eingetragene Wortmarke TEXAS HOLD’EM. Inhaber dieser Marke ist Joachim Wolf, Georg-Weerth-Str. 3, 07749 Jena. Der Abmahner Jörg Kindling (Granitzer Str. 19, 18586 Ostseebad Sellin) hat den Abmahnungen eine Vollmacht von einem Martin Joachim Wolff beigefügt. Die Vollmacht ist auf den 12. März 2011 datiert und mit “Begl. Rechtsanwalt” gestempelt: So soll vermutlich der Eindruck erweckt werden, ein Rechtsanwalt stecke hinter den “Abmahnungen”.

Quelle: wortfilter.de

Unter der Registernummer 30711657 führt das DPMA die Wortmarke TEXAS HOLD’EM. Die Marke ist in den Nizzaklassen 03, 06, 09, 12, 14, 16, 17, 18, 21, 22, 24, 25, 28, 32, 33, 34, 35, 38 und 42 eingetragen. In der Klasse 28 werden

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Christbaumschmuck

beansprucht. Zu mindestens für die Ware Spiele sollte die Marke nicht eintragungsfähig sein. So hat das DPMA auch die Wortmarkenanmeldung TEXAS HOLD’EM (Aktenzeichen: 30718279.7) wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) als beschreibende Angabe zurückgewiesen. Hier war in der Klasse 28 Schutz begehrt worden für

jegliche Art von Spielautomaten mit zahlungspflichtigen Leistungen; Spielautomaten, die durch die Entgegennahme von Münzen, Banknoten, Wertmarken, Magnet- oder Chipkarten betätigt werden; jegliche Art von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnausgabe; vorgenannte Automaten, Maschinen und Apparate im vernetzten Betrieb; Videospielgeräte und -instrumente, nicht als Zusatzgeräte für Fernseher; elektrische und elektronische Maschinen und Apparate für Spiel-, Vergnügungs-, Unterhaltungs- und Sportzwecke; Sportautomaten und Sportgeräte, insbesondere elektronisches Dart, Tischfußball, Poolbillard, Snooker, Schießstände; Spiele; Handkonsolen zum Spielen elektronischer Spiele; Wettautomaten; Geräte und Vorrichtungen zur Aufnahme und Speicherung von Geld als Zubehör für vorgenannte Automaten; alle vorgenannten Waren soweit in Klasse 28 enthalten

Zur Pokervariante Texas Hold’em informiert die Wikipedia

Texas Hold’em ist eine Variante des Kartenspiels Poker. Texas Hold’em ist neben Seven Card Stud und Omaha Hold’em die am häufigsten in Spielbanken angebotene Art des Poker-Spiels und wird vielfach bei Pokerturnieren gespielt, so auch bei der ursprünglich im Binion’s Horseshoe in Las Vegas ausgerichteten Poker-Weltmeisterschaft.

Hold’em bezeichnet allgemein all jene Poker-Varianten, bei denen fünf offene Karten (Board cards, auch Community cards) in die Mitte des Tisches gelegt werden, die von jedem Spieler zur Bildung seiner Pokerhand verwendet werden können, während jeder Spieler jedoch nicht mehr als zwei seiner Hand-Karten (Hole cards) verwenden darf.

Neben Texas Hold’em wird in den Spielbanken auch Omaha als weitere Hold’em-Variation angeboten. Texas Hold’em wird häufig kurz Hold’em genannt, doch sollte man diese Abkürzung eher meiden, um Verwechslungen mit Omaha auszuschließen./blockquote>

Gagarin – 50 Jahre bemannte Raumfahrt

Am 12. April 1961 flog Jurij Gagarin als erster Mensch ins All – das Datum markiert ein stolzes Jubiläum, 50 Jahre bemannte Raumfahrt. Die Wissenschaftsgemeinde begeht den Anlass mit über 400 Feten, Festivals und Partys rund um die Welt, 20 davon allein im deutschsprachigen Raum.

Quelle: Spiegel

Stilsicher begiessen kann man dieses Jubiläum mit dem Wodka Gagarin (Registernummer 30516563). Auch ein Abo der JG Jurij Gagarin – Das Journal für Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Sport und Gesellschaft (Registernummer 302010059492) würde zum heutigen Ehrentag passen.

Markenschutz für Himmelsscheibe wirklich futsch?

Sachsen-Anhalt hat endgültig den Markenschutz für die Himmelsscheibe von Nebra verloren. Das Bundespatentgericht teilte am Freitag mit, die Beschwerde gegen die Entscheidung des Patent- und Markenamtes sei zurückgenommen worden. Das Amt hatte im September beschlossen, die Marke zu löschen. Als Begründung dafür führte sie an, dass die 3.600 Jahre alte Scheibe Teil des kulturellen Erbes und damit nicht schutzfähig ist. Dagegen hatte das Land Beschwerde eingelegt.

Quelle: MDR

Auch wenn die Begründung

Die Marke werde gelöscht. Die «Mitteldeutsche Zeitung» berichtete unter Berufung auf den Kläger-Anwalt, dass der Fall beendet sei, weil das Land nicht die volle Gebühr für die Beschwerde überwiesen habe. Dazu äußerte sich das Patentgericht nicht.

für die Rücknahme der Beschwerde bei dnews.de etwas anders klingt, darf man nicht vergessen, dass da auch noch einige Europäische Gemeinschaftsmarken zur Anmeldung gebracht wurden.
Insbesondere die erst nach dem Löschungsbeschluss des DPMA angemeldeten Marken

Markennummer: 9763475

Nizzaklassen: 14, 16, 18, 21, 25, 28, 30
Anmeldedatum: 24/02/2011

und

Markennummer: 9763392

Nizzaklassen: 6, 9, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 33, 34, 41
Anmeldedatum: 24/02/2011

sprechen nicht dafür, dass das Land Sachsen-Anhalt willens ist auf den Markenschutz zu verzichten.

Sonntagslinks

Steigende Zahlen bei den internationalen Marken und Geschmacksmustern

Jean-Paul Gaultier lockt Luxuskonzerne an

Geschmacksmuster und Blogs als Beweismittel

Tempel vs. Tempel quadromedica … die Heilpraktikerschule

Suck Farko ; Sick My Duck

Bösgläubige Markenanmeldungen – Die Last mit der Beweislast

http://www.macnews.de/newsticker/app-store-markenstreit-eu-schutzantrag-deutet-auf-ewallet-162839

Innocent Drinks in copyright clash

Patent Prosecution Highway (PPH)

Schweiz: Markenschutz für POST kippt

Die Schweizerische Post kann für das Wort “Post” in ihren Kerngeschäften wie der Brief- und Paketbeförderung keinen exklusiven Markenschutz beanspruchen. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.

Die Schweizerische Post hatte das Wortzeichen “Post” als Marke für eine ganze Palette von Waren und Dienstleistungen eintragen lassen wollen. Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) gewährte ihr den Markenschutz nur für einige Nebenbereiche, wie etwa Uhren, Wecker, Autovermietung oder Billetvorverkaufsstellen.

Quelle: handelszeitung.ch