Kollektivmarke – kein Geld für die Verlängerung

Jeder Privatvermieter kann sich mit der Marke herausheben”, sei doch Urlaub im Thüringer Kräutergarten auch ein besonderer Aspekt, so Kirchner. Tatsächlich, so stellte der Thüringer Buckelapotheker alias Heinz Liebermann heraus, trage die Marke die Besonderheit “Kollektivmarke für die gesamte Region”. Noch – denn um den weiteren Schutz des Markennamens muss gebangt werden. Der regionale Förderverein “Olitätenwege im Thüringer Kräutergarten” ist Markeninhaber der Wort-Bild-Marke “Thüringer Kräutergarten”, verfüge aber nicht über die nötigen Finanzmittel, den Schutz für weitere zehn Jahre zu bezahlen, wie Liebermann gestern sagte. 7 877,80 Euro plus Kosten des Patentanwalts betrage die Verlängerung des Schutzes, der zum 31. Juli ablaufe.

Quelle: in Südthüringen

Okay, dass nach zehn Jahren Verlängerungsgebühren fällig werden kann schon überraschen. Dass die Höhe dieser Gebühren von der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen und in diesem speziell Fall auch von der Besonderheit Kollektivmarke abhängen, sollte man eigentlich bei der Markenanmeldung schon einmal durchgedacht haben. Wenn beispielsweise nicht mehr alle angemeldeten Klassen benötigt werden, lassen sich – sofern mehr als drei Nizzaklassen angemeldet wurden – auch Verlängerungsgebühren einsparen.

Trotzdem muss aber auch die Verlängerung einer umfänglich angemeldeten Kollektivmarke nicht so teuer werden. Denn es fragt sich , wie man auf 7 877,80 Euro Verlängerungsgebühren kommt.

Die Wort-/Bildmarke

wird unter der Registernummer 30143258 beim Patent- und Markenamt geführt. Beansprucht ist der Schutz in insgesamt 14 Nizzaklassen – 03, 05, 16, 21, 24, 25, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 41 und 42. Bei der Verlängerung wird die Klasse 42 wegfallen und durch die Klasse 43 ersetzt werden.

Laut DPMA Kostenmerkblatt fallen folgende Verlängerungsgebühren für eine Kollektivmarke an:
Verlängerungsgebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen
für eine Kollektivmarke (§ 97 MarkenG) 1800.- EUR

Klassengebühr bei Verlängerung für jede Klasse ab der vierten Klasse
für eine Marke oder Kollektivmarke (§§ 47 Abs. 3, 97 MarkenG) 260.- EUR

In der Summe also 1800.- EUR + 11 x 260.- EUR = 4660.- EUR

Wo kommen also die restlichen 3217,80 EUR her? Hoffentlich ist man das nicht einem der üblichen Verdächtigen auf den Leim gegangen…

Das Imperium schlägt zurück: Lucasfilm vs. Greenpeace

Die Macht ist nicht mit Greenpeace: Die Star-Wars-Kampagne der Umweltschützer gegen VW wurde gestoppt. Das US-Unternehmen Lucasfilm hat den Youtube-Kanal wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht schließen lassen.

Quelle: Handelsblatt

Auf der eigens eingerichteten Webseite bleibt der Spot aber online.

Lucasfilm verfügt auch über diverse Bild- und 3D Marken für Charaktere aus der Star Wars Reihe.


EU-Marke: 5896601


EU-Marke: 5896311


EU-Marke: 8759482


EU-Marke: 8759565

Quelle: HABM

Don’t be a Geek

Gestern noch ein Schimpfwort – heute umkämpfte Marke.

Das Wall Street Journal berichtet über die Maßnahmen des Konzerns Best Buy zur Verteidigung seiner Markenrechte an den Kennzeichen “Geek” und “Geek Squad”.

Selbst die Kirche ist wegen der Benutzung eines ähnlichen Logos mit der Bezeichnung “GOD SQUAD” ins Fadenkreuz der Markenüberwachung geraten.

Nicht quatschen, machen – Barth klagt

Mehr oder weniger originell sind die Gags von Comedian Mario Barth. Seinen Spruch „Nicht Quatschen Machen“ fand der Spaßmacher mit Zweitwohnsitz in Düsseldorf jedenfalls so großartig, dass er daraus eine T-Shirt-Serie machte. Um die ging es am Mittwoch vor dem Zivilgericht in der Landeshauptstadt. Denn Barth hatte eine Textilhändlerin aus Niedersachsen verklagt. Weil sie ebenfalls ein T-Shirt mit der Aufschrift „Nicht Quatschen…Machen“ auf den Markt gebracht hatte.

Quelle: Westdeutsche Zeitung

Der Löschungsantrag gegen die Marke des Komikers läuft bereits.

30 2010 070 819
Nicht quatschen, machen
Nizzaklassen: 14, 21, 24, 25, 27
Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse

Nach dem Löschungsantrag gegen die Wortmarke “Nichts reimt sich auf Uschi” hat das DPMA jetzt über die Schutzfähigkeit einer zweiten Marke des Unterhalters Mario Barth zu befinden.