Gebührenzahlung beim DPMA

Bitte bei Gebührenzahlungen an das DPMA beachten!

Achtung: Bezeichnung des Kontoinhabers hat sich geändert!

Aufgrund einer Neuorganisation hat sich die Bezeichnung des Kontoinhabers geändert.

Zahlungsempfänger (Kontoinhaber) ist nunmehr die Bundeskasse Halle/Saale – Dienstsitz Weiden/Oberpfalz, kurz: “BUKA Halle – DS Weiden”.

Die folgende Empfängerangabe vermeidet Zuordnungsprobleme im Bankbereich:
“BUKA Halle – DS Weiden für DPMA” oder “BUKA Halle – DS Weiden/DPMA”.

Die Bankverbindung (Konto-Nummer, Bankleitzahl) für Überweisungen an das DPMA bleibt trotz Änderung der Bezeichnung der Bundeskasse unverändert.

Bei Überweisungen aus dem Ausland empfiehlt es sich, auf eine korrekte Benennung des Zahlungsempfängers (Begünstigter) zu achten: “BUKA Halle – DS Weiden/DPMA”.

Quelle: DPMA

Portugal: Halbe Gebühren für Online-Markenanmeldung

Beim DPMA spart man mit der online eingereichten Markenanmeldung exakt 10.- EUR an amtlichen Anmeldegebühren – 290.- EUR statt 300.- EUR bei Einreichung in Papierform.

Einen anderen Weg beschreitet jetzt Portugal und halbiert in der neuen Gebührenstruktur die jeweils anfallenden amtlichen Gebühren im Vergleich zur Papierform.

via Class 46

Kollektivmarke – kein Geld für die Verlängerung

Jeder Privatvermieter kann sich mit der Marke herausheben”, sei doch Urlaub im Thüringer Kräutergarten auch ein besonderer Aspekt, so Kirchner. Tatsächlich, so stellte der Thüringer Buckelapotheker alias Heinz Liebermann heraus, trage die Marke die Besonderheit “Kollektivmarke für die gesamte Region”. Noch – denn um den weiteren Schutz des Markennamens muss gebangt werden. Der regionale Förderverein “Olitätenwege im Thüringer Kräutergarten” ist Markeninhaber der Wort-Bild-Marke “Thüringer Kräutergarten”, verfüge aber nicht über die nötigen Finanzmittel, den Schutz für weitere zehn Jahre zu bezahlen, wie Liebermann gestern sagte. 7 877,80 Euro plus Kosten des Patentanwalts betrage die Verlängerung des Schutzes, der zum 31. Juli ablaufe.

Quelle: in Südthüringen

Okay, dass nach zehn Jahren Verlängerungsgebühren fällig werden kann schon überraschen. Dass die Höhe dieser Gebühren von der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen und in diesem speziell Fall auch von der Besonderheit Kollektivmarke abhängen, sollte man eigentlich bei der Markenanmeldung schon einmal durchgedacht haben. Wenn beispielsweise nicht mehr alle angemeldeten Klassen benötigt werden, lassen sich – sofern mehr als drei Nizzaklassen angemeldet wurden – auch Verlängerungsgebühren einsparen.

Trotzdem muss aber auch die Verlängerung einer umfänglich angemeldeten Kollektivmarke nicht so teuer werden. Denn es fragt sich , wie man auf 7 877,80 Euro Verlängerungsgebühren kommt.

Die Wort-/Bildmarke

wird unter der Registernummer 30143258 beim Patent- und Markenamt geführt. Beansprucht ist der Schutz in insgesamt 14 Nizzaklassen – 03, 05, 16, 21, 24, 25, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 41 und 42. Bei der Verlängerung wird die Klasse 42 wegfallen und durch die Klasse 43 ersetzt werden.

Laut DPMA Kostenmerkblatt fallen folgende Verlängerungsgebühren für eine Kollektivmarke an:
Verlängerungsgebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen
für eine Kollektivmarke (§ 97 MarkenG) 1800.- EUR

Klassengebühr bei Verlängerung für jede Klasse ab der vierten Klasse
für eine Marke oder Kollektivmarke (§§ 47 Abs. 3, 97 MarkenG) 260.- EUR

In der Summe also 1800.- EUR + 11 x 260.- EUR = 4660.- EUR

Wo kommen also die restlichen 3217,80 EUR her? Hoffentlich ist man das nicht einem der üblichen Verdächtigen auf den Leim gegangen…