Löschungen (12/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

302 51 234
S. CORINA
Nizzaklasse: 32
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

302 51 235

Nizzaklasse: 32
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

307 46 736

Nizzaklassen: 15, 35
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

30 2008 052 728

Nizzaklasse: 37
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

30 2008 069 005

Nizzaklassen: 12, 35, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Bafana Bafana – 3,4 Mio. Euro für die Marke

Nach jahrelangem Streit ist der Inhaber der Rechte am Markennamen “Bafana Bafana” erstmals bereit, mit dem südafrikanischen Fußballverband SAFA über den Verkauf der Markenrechte zu verhandeln. Nach einem Bericht der “Cape Times” sind dafür 33 Millionen Rand (etwa 3,4 Millionen Euro) im Gespräch.

Quelle: rp-online.de

Für das Gebiet der Europäischen Union war der südafrikanische Fußballverband dann allerdings schneller. Im Jahr 1997 wurde die Wortmarke BAFANA BAFANA (Registernummer 664904) bei Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet. Beansprucht wird der Schutz in den Nizzaklassen 25, 28, 32, 38, 39 und 41.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Das HABM hat ein Video für YouTube gedreht, um der breiten Öffentlichkeit die Vorteile des Gemeinschaftsmarkenschutzes vor Augen zu führen. Das Video wurde vom HABM selbst erdacht und mit Laienschauspielern gedreht.

António Campinos, der Präsident des HABM, bezeichnete das Video als ein gutes Beispiel dafür, wie ein Blick über den Tellerrand dazu beitragen kann, eine ernste Nachricht auf eine amüsante Art und Weise zu vermitteln.

Quelle: HABM

BPatG: Trademarker

Auf die “Trademarker” (24 W (pat) 33/10) Entscheidung des Bundespatentgerichts weist Class 46 hin.

Der Markenanmeldung “Trademarker” wird für die Waren und Dienstleistungen

„Klasse 16: Druckereierzeugnisse, Druckschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Broschüren, Magazine;
Klasse 35: Dienstleistungen eines Steuerberaters, Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers;
Klasse 42 (nach heutiger Klasseneinteilung Klasse 45):Rechtsberatung und -vertretung, Vertretung Dritter in gerichtlichen
und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, Dienstleistungen in Prozessangelegenheiten, Dienstleistungen eines Juristen,
Dienstleistungen eines Rechtsanwalts.“

von der Eintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.