Marke “law blog” nicht löschungsreif
urteilte die Mehrheit (52%) der MarkenBlog-Leser im Rahmen der letzten Abstimmung.
Ich möchte mich ausdrücklich für die zahlreiche Beteiligung, nicht zuletzt ausgelöst durch die Verlinkung im law blog, bedanken.
Wer sich zum Themenkreis absolute Schutzhindernisse, Unterscheidungskraft und Löschungsverfahren informieren möchte, dem sei ein Blick in die entsprechenden Passagen des MarkenG empfohlen.
Ob das Deutsche Patent- und Markenamt sich der Mehrheitsmeinung der MarkenBlog-Leser anschließen wird, könnte sich schon bald zeigen, denn die tagesaktuelle Markendatenbank des DPMA verzeichnet zur Marke law blog (Registernummer: 30524784) einen Löschungsantrag.
Quelle: DPINFO
Dazu sei aber noch angemerkt, dass die Hürden für eine Löschung recht hoch sind und es sicherlich einfacher ist eine unterscheidungsschwache Marke eintragen zu lassen, als dieselbe Marke wegen absoluter Schutzhindernisse aus dem Markenregister zu entfernen.
Abschließend möchte ich noch auf die aktuelle Abstimmung zu möglichen Auswirkungen des RechtsdienstleistungsG für die Dienstleistung der Markenanmeldung hinweisen.
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Comments
[...] Nachdem bereits hier im Blog und auch im law blog berichtet wurde, hat das Deutsche Patent- und Markenamt jetzt nachgezogen und den Löschungsantrag gegen die Wortmarke “law blog” (Registernummer: 30524784) offiziell veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Markenblatt erfolgte in der Ausgabe 29/2008. [...]
Eine Frage:
Laut dpinfo.dpma.de ist als Leitklasse die 42 (“einzeln oder gemeinsam erbrachte Dienstleistungen zur Rechtsberatung und -vertretung”) eingetragen.
Laut UVs Impressum (“Sämtliche Beiträge dienen der Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. “) sind diese Dienstleistungen im “law blog” aber generell ausgeschlossen.
Ich – als markenrechtlicher Laie – frage mich gerade, ob dieser Widerspruch auch markenrechtliche Relevanz haben könnte.
Grüße
moe