Markenraten für Naschkatzen

Zur Kaffeestunde ein paar anregende 3D-Marken für die schlanke Linie.


Registernummer: 30114180


Registernummer: 30127689


Registernummer: 30641938


Registernummer: 39528348


Registernummer: 39735468


Registernummer: 30111812


Registernummer: 39827565


Registernummer: 39911609


Registernummer: 39746213

Quelle: DPMA

Es handelt sich jeweils um eingetragene dreidimensionale Marken mit Schutz in der Nizzaklasse 30.

WEISSES GOLD – Meissen vs. KPM

Markenstreit unter den Luxusporzellanherstellern Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH und der Königlichen Porzellanmanufaktur (KPM).

So versucht Meissen, sich einen Begriff als Marke europaweit schützen zu lassen, der von jeher als Bezeichnung für Luxusporzellan gebräuchlich ist: weißes Gold. Woltmanns Anwälte haben jetzt beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt im spanischen Alicante beantragt, die entsprechende Gemeinschaftsmarke 7530942 für nichtig zu erklären. Die hatte Meissen im Herbst 2009 beantragt.

Die Eintragung sei als „bösgläubig“ anzusehen, schrieben die KPM-Anwälte nach Spanien. Hinter dem Eintrag stehe eine „Behinderungsabsicht“. Es gehe darum, allein den Marktzutritt eines Dritten zu verhindern. „Die Wortkombination ,weißes Gold’ stellt zweifelsfrei ein gebräuchliches Synonym für Porzellan dar“, heißt es in dem Antrag an die spanische EU-Behörde. Die Klärung der Angelegenheit könne bis zu einem Jahr dauern, heißt es in der Branche.

Quelle: Berliner Morgenpost

Das HABM führt die Wortmarke “WEISSES GOLD” unter Registernummer 7530942. Beansprucht werden folgende Waren und Dienstleistungen:

14 Uhrengehäuse; Broscheplättchen; Ringsteine; Münzen; Plaketten; Schmuck; Schmuckwaren aller Art.

21 Porzellanwaren aller Art, nämlich: bemalte Glaswaren, emailliertes Glas, Glas, roh oder teilweise bearbeitet, Glaskugeln, Gläser, Gefäße, Kristallglaswaren, Trinkgläser, Tafelgeschirr, insbesondere Kaffee-, Tee-, Mokka-, Speiseservice aus Porzellan, Tafelservice nicht aus Edelmetall, Figuren aus Porzellan, Schilder aus Porzellan, Büsten aus Porzellan.

35 Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Dienstleistungen des Großhandels über das Internet in den Bereichen, Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel, Online- und Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Kosmetik und Haushaltswaren, Uhren und Schmuckwaren, Durckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Täschner- und Sattlerwaren, Dekorationswaren, Schuh- und Textilwaren, Spielwaren, Lebensmittel und Getränke, Tabakwaren und sonstige Genussmittel.

Eine identische Markenanmeldung ist im Jahr 2009 vom DPMA zurückgewiesen worden (Aktenzeichen 302008077481.9). Das Amt führte im Erstprüfer-1-Beschluss treffend aus “Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) „Bezeichnung für Porzellan”.

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr wie “dank” der laxen Prüfung in Alicante der Markenschutz für nicht unterscheidungskräftige Bezeichnungen quasi durch die europäische Hintertür auch in Deutschland erlangt werden kann.
Im Rahmen der Prüfung auf absolute Schutzhindernisse sollte der Gegencheck im entsprechenden nationalen Markenregister auf etwaige Schutzverweigerungen identischer Marken eigentlich zu leisten sein.

Sollte also ein Mineralölkonzern auf die Idee kommen sich die Wortmarke “Schwarzes Gold” für Brennstoffe und Rohöl zu sichern, rate ich dringend zur Anmeldung in Alicante!

WIPO: Patentstatistik 2010

Die World Intellectual Property Organization WIPO hat umfangreiche Statistiken zum internationalen Patentsystem im Jahr 2010 veröffentlicht.

Deutschland belegt den dritten Platz hinter den USA und Japan. Asiatische Nationen wie Japan, China und Südkorea weisen neben Spanien das stärkste Wachstum auf.

Die Top-Anmelder sind:
PANASONIC CORPORATION, Japan
ZTE CORPORATION, China
QUALCOMM INCORPORATED, USA
HUAWEI TECHNOLOGIES CO., LTD., China
KONINKLIJKE PHILIPS ELECTRONICS N.V., Niederlande
ROBERT BOSCH GMBH, Deutschland
LG ELECTRONICS INC., Korea
SHARP KABUSHIKI KAISHA, Japan
TELEFONAKTIEBOLAGET LM ERICSSON (PUBL), Schweden
NEC CORPORATION, Japan

Strellson übernimmt Joop!

Die Strellson AG aus Kreuzlingen in der Schweiz hat ein insgesamt 59 Marken umfassendes Markenportfolio der Hamburger JOOP! GmbH übernommen.

Die älteste dieser Marken stammt von 1980 und wird vom DPMA unter der Registernummer 1 013 222


geführt.

Quelle: DPMA

Die Strellson AG ist ein Schweizer Bekleidungshersteller für Herrenmode mit Sitz in Kreuzlingen TG.

Die einstigen Inhaber von Hugo Boss, die Gebrüder Jochen und Uwe Holy, erwarben 1984 den Kreuzlinger Mantelschneider Friedrich Straehl und bauten ihn zu Strellson um. 2003 übernahm Strellson die Modesparte der Marke Joop!. Seit 2005 gehört die Marke Strellson zur Holy Fashion Group, unter deren Dach sich auch Joop! befindet.

Quelle: Wikipedia