Löschungen (22/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 04 425
ColorTraining
Nizzaklasse: 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 59 440
Black Cat
Nizzaklassen: 12, 32, 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 04 275
Alpenmed
Nizzaklassen: 03, 05, 29, 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

305 35 428
Küstengold
Nizzaklasse: 32
Verfall (§ 49 MarkenG)

30 2008 015 013

Nizzaklassen: 35, 37, 42
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

Quelle: DPMA

2002 Libyen räumt sein Markenregister auf

Libyen ist derzeit politisch ein heißes Thema und auch aus markenrechtlicher Sicht hat das Land einiges zu bieten.

In Libyen stehen demnächst die ersten Markenverlängerungen an. Die ersten? Ja, denn im Jahr 2002 erklärte man kurzerhand Marken, die älter als August 2002 waren, für ungültig.

Neuanmeldungen finden seit 2002 statt, wobei die erste Eintragungsurkunde erst 2010 ausgestellt wurde. Der Markenschutz in Libyen gilt 10 Jahre, so dass die 2002er Marken bald zur Verlängerung anstehen.

Quelle: Markenserviceblog

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

47 189
MOUSON
Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 24.10.1900
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

50 938
Palmnuss
Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 02.01.1901
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

Bertis

Heute rückt er mal wieder in den Blickpunkt des Interesses – Hans-Hubert aka Berti Vogts – aktuell Nationaltrainer Aserbaidschans und heute Gegner der deutschen Fußball-Nationalmannschaft.

Vermutlich ist Vogts der bekannteste Berti der Republik, aber es gibt auch einige ernsthafte Konkurrenten im Markenregister:


Registernummer: 30031119


Registernummer: 30548150


Registernummer: 30557610


Registernummer: 39623889

Quelle: DPMA

Ausländische Priorität

Zum Thema ausländische Priorität bei der Markenanmeldung informiert das Markenserviceblog.

Die Priorität einer Marke bestimmt sich nach dem Anmeldetag oder – falls eine ausländische Priorität in Anspruch genommen wird – nach deren Prioritätstag.

Unter den nachfolgenden Voraussetzungen kann beispielsweise der Inhaber einer deutschen Marke bei der Anmeldung einer englischen Marke den Prioritätstag der deutschen Anmeldung in Anspruch nehmen. Dies hat zur Folge, dass der englische Markenschutz ab dem Tag der deutschen Anmeldung gilt. Umgekehrt kann freilich auch der Inhaber einer englischen Marke deren Priorität bei der Anmeldung einer deutschen Marke in Anspruch nehmen.

Ob eine ausländische Priorität in Anspruch genommen werden kann, richtet sich zunächst danach, ob das Land der Erstanmeldung und das Land der Zweitanmeldung durch einen Staatsvertrag, namentlich der PVÜ, verbunden sind. Zur Zeit sind 173 Staaten durch die PVÜ verbunden.