Marke WM 2006 – LG München regt Vergleich an

Die Tageszeitung DIE WELT berichtet über den ersten konkreten Fall, den ein deutsches Gericht nach der BGH-Entscheidung zu den FIFA Marken zu verhandeln hatte.

Die FIFA hatte einen bayrischen Kosmetikhersteller verklagt, der unter der Bezeichnung Body Sticks WM 2006 Körpermalfarben beworben hatte. Das zuständige Landgericht München I regte jetzt einen Vergleich an.

Rotkäppchen übernimmt Marken

Die Rotkäppchen-Mumm Sektkellerei GmbH aus Freyburg hat die nachfolgenden Marken übernommen. Die Übernahme wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 17. Kalenderwoche veröffentlicht.

7 733
IMPERATOR
Nizzaklassen: 33
Priorität: 05.02.1895

9 303
derby-sekt
Nizzaklasse: 33
Priorität: 29.03.1895

96 791
Kloß & Foerster
Nizzaklassen: 29, 32, 33
Priorität: 27.02.1907

389 152
WAPPEN-SEKT Kloss u. Foester Freyburg U. DEUTSCHER SEKT
Nizzaklasse: 33
Priorität: 06.03.1928

399 08 792
Wappen
Nizzaklasse: 33
Priorität: 17.02.1999

Quelle: DPMA

Markenverband warnt vor Produktpiraterie

Markenbusiness berichtet über die Warnung des Markenverbands vor Produktpiraterie im Internet.

Wer Markenware im Internet ersteigert, der kauft nicht immer das Original. Auktionshäuser wie ebay sind heute ein zentraler Umschlagsplatz für gefälschte Labelware. Darauf machen der Markenverband und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) aufmerksam. Von führenden Versteigerungsplattformen fordern sie deshalb ein strikteres Vorgehen gegen Produktpiraterie. Verbraucher rufen sie dazu auf, Nachahmungen ganz einfach zu boykottieren.

Telekom gewinnt musicload-Domains

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization hat die Deutsche Telekom AG die Domains musicload.cc und wwwmusicload.com erstritten.

Der Name der Musicload Plattform ist durch zwei Europäische Gemeinschaftsmarken für diverse Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt.

Der in den USA ansässige Domaininhaber gab im Verfahren keine Stellungnahme ab.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: D2005-1340)
Deutsche Telekom AG v. Jürgen Müller