Wenn sich Supportanfragen für Produkte, die das Unternehmen gar nicht im Sortiment hat, häufen, dann ist erhöhte Skepsis angebracht, ob noch alles mit rechten Dingen zugeht.
Den Fall des japanischen Elektronikproduzenten NEC schildert Winfuture.de.
markenrechtliches Sammelsurium
Wenn sich Supportanfragen für Produkte, die das Unternehmen gar nicht im Sortiment hat, häufen, dann ist erhöhte Skepsis angebracht, ob noch alles mit rechten Dingen zugeht.
Den Fall des japanischen Elektronikproduzenten NEC schildert Winfuture.de.
Markenbusiness berichtet über mögliche Probleme der FIFA mit den Sponsoren der Fußball WM als Folge des BGH-Urteils.
Die spanische PRECISPORT S.L. vermarktet, nach Auskunft ihrer Münchner Anwälte, weltweit die Rechte des italienischen Motorradrennfahrers Valentino Rossi.
Der mehrfache Weltmeister ist persönlich Inhaber diverser Marken unter anderem gehören ihm die nachfolgenden Europäischen Gemeinschaftsmarken:
4734505
Nizzaklassen: 14, 35, 38
Status: Angemeldet
3636859
Nizzaklassen: 09, 12, 16, 18, 25, 28
Status: Widerspruch erhoben
Im Auftrag der PRECISPORT hat die Anwaltskanzlei jetzt Frau Ursula Behr wegen der Verwendung der Marke Valentino Rossi abgemahnt. Frau Behr hatte selbstentworfene T-Shirts mit der Beschreibung “T-Shirt VALENTINO ROSSI Originell” bei eBay angeboten.
Bis hierhin ist der Vorgang definitiv sehr ärgerlich, sicherlich vermeidbar aber leider auch deutscher Internetalltag.
Ungewöhnlich und bemerkenswert sind allerdings der mit 150.000 EUR angesetzte Streitwert und die Hinzuziehung eines externen Patentanwaltes, was die Kostennote der Kanzlei auf beachtliche 4141.- EUR inkl. MwSt. und Post-und Telekommunikationspauschale aufbläht.
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der einzigen eingetragenen Valentino Rossi Marke um eine Wort-/Bildmarke mit nicht unerheblichem grafischem Anteil handelt, die zudem noch durch drei verschiedene Widerspruchsverfahren belastet ist, Herr Rossi ganz gewiss ein weltberühmter Sportler, aber wohl kaum eine marktrelevante Bekleidungsmarke ist, die Hinzuziehung eines PA sicherlich rechtens, aber für einen Markenrechtsexperten wohl kaum notwendig ist, das abmahnende Unternehmen nicht Markeninhaber ist und der zugrunde gelegte Streitwert lapidar als “am untersten Ende des Angemessenen liegend” bezeichnet wird, bleibt bei dieser Abmahnung ein übler Beigeschmack zurück.
Die Geschmackspalette könnte hier, je nach Empfindsamkeit, von mangelndem Fingerspitzengefühl über handwerklichen Pfusch bis hin zu Gebührenschinderei reichen.
via Mein-Parteibuch
WuM Reklamemarkenarchiv des Instituts für Werbewissenschaft und Marktforschung der Wirtschaftsuniversität Wien.
via: marke.at
Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization hat der spanische Fußballclub FC Barcelona die Domains fcbarcelona.net und fcbarcelona.org eingeklagt.
Der FC Barcelona ist nicht nur in Spanien, sondern auch europaweit einer der bekanntesten und erfolgreichsten Fußballvereine. Das Team um den brasilianischen Superstar Ronaldinho steht aktuell im Finale der europäischen Champions League.
Der Name des amtierenden spanischen Meisters ist in Spanien durch diverse Markeneintragungen und auch als Europäische Gemeinschaftsmarke geschützt.
Der spanische Domaininhaber gab im Verfahren um seine Domains keinerlei Stellungnahme ab. Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.
(Fall Nr.: D2006-0183)
Fútbol Club Barcelona v. GRN Serveis Telemàtics, S.L.
Die am seltensten beanspruchten Nizzaklassen beim DPMA im Monat Februar 2006 waren:
Klasse 23
Anzahl der Anmeldungen: 17
(Garne und Fäden für textile Zwecke)
Klasse 13
Anzahl der Anmeldungen: 37
(enthält u.A. Schusswaffen, Sprengstoffe)