GfK AG vs. HABM

Die GfK AG aus Nürnberg ist mit ihrer Klage gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM vor dem Europäischen Gericht erster Instanz gescheitert. (Rechtssache T-135/04)

Die Klägerin hatte mit ihrer Klage die Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Februar 2004 (Sache R 327/2003-1) über den von der Inhaberin einer deutschen Bildmarke, die aus dem Wortbestandteil “BUS” und einem Bild aus drei verschlungenen Dreiecken besteht, gegen die Eintragung der Gemeinschaftswortmarke Online Bus für Dienstleistungen der Klasse 35 erhobenen Widerspruch begehrt.

Rocker gewinnt Schiedsverfahren

Der Rockmusiker Tommy Lee, geboren als Tommy Lee Bass, Gründungsmitglied der Band Mötley Crüe und auch bekannt als Exmann von Pamela Anderson hat vor dem Schiedsgericht der WIPO die Domain tommylee.com eingeklagt.

Auch ohne eingetragene Registermarke konnte der Kläger durch intensive, mehrjährige Nutzung und entsprechende Bekanntheit Rechte an dem Kennzeichen “Tommy Lee” nachweisen.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2005-0915)
Tommy Lee v. Netico, Inc.

Bayerischer Süßer Senf und Lüneburger Heidekartoffel

Was auf den ersten Blick nach einer kulinarisch weniger passenden Kombination klingt, sind die heute vom Deutschen Patent- und Markenamt veröffentlichten Anträge auf Eintragung einer geographischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung nach der VO (EWG).

Die Schutzgemeinschaft Bayerischer Süßer Senf aus Regensburg beantragt den Schutz der Bezeichnung Bayerischer Süßer Senf und der Kartoffelnetz e.V. aus Hannover begehrt die Eintragung der Bezeichnung Lüneburger Heidekartoffel(n).

Etikettierungen:

Aberglaube? – Freitag der 13. ohne Markeneintrag

Es finden sich weder nationale deutsche Marken noch Gemeinschaftsmarken oder internationale Registrierungen für die Bezeichnung.
Offenbar überwiegt auch hier der Aberglaube!

Für das Kennzeichen “Freitag” lassen sich insgesamt 60 Registereinträge ermitteln, “13” findet in insgesamt 127 Marken Verwendung.

HorstBox

Ein neues Produkt stellt die Firma D-Link vor: die HorstBox. (siehe auch Bericht bei Golem)
Horst ist zwar ein gängiger Vorname, aber in der IT auch eine übliche Bezeichnung für den “weniger verständigen User”.
Insofern assoziiert der Name schon eine gewisse Bedienerfreundlichkeit.

Die Marke HORST-BOX befindet sich als deutsche Marke (Registernummer 30563652) und Europäische Gemeinschaftsmarke (Anmeldenummer 4796918) in Anmeldung. Die Anmeldung der deutschen Marke erfolgte am 28. Oktober 2005.

Ob eine gewisse “Nähe” zur Marke FRITZ Box (Registernummer 30423109) der AVM Computersysteme Vertriebs GmbH aus Berlin beabsichtigt war, ist leider nicht bekannt.

Danke an Till für den Hinweis.