Red Bull gewinnt Schiedsverfahren

Insgesamt 54 Domains mit dem Namensbestandteil Red Bull standen in zwei verschiedenen Verfahren vor dem Schiedsgericht der WIPO zur Entscheidung an.

Alle 41 strittigen Domains wurden im Verfahren (Nr.: D2005-0937) gelöscht.
Red Bull GmbH v. Cargocare Taiwan Ltd.

Im Verfahren (Nr.: D2005-0930) gegen die gerichtsbekannte Unasi Inc. aus Panama entschied sich Red Bull eine der insgesamt 14 Domains, nämlich redbullxfighter.com zu übernehmen, während die anderen Domains gelöscht werden.
Red Bull GmbH v. Unasi Management, Inc.

Bekannte Marken im Schiedsverfahren

Vor dem Schiedsgericht des NAF standen aktuell gleich mehrere Entscheidungen zu Internetdomains an, die sich bekannter Marken bedienen.

Louis Vuitton Malletier S.A. erwirkte auf Basis der Marke Louis Vuitton die Übertragung der Domain vuiton.com von der Salvia Corporation aus Lettland.
(Fall Nr.: FA0511000600968)
Louis Vuitton Malletier S.A. v. Salvia Corporation

Wal-Mart Stores Inc. erstritt die Domain walmartsuperstore.com.
(Fall Nr.: FA0511000600806)
Wal-Mart Stores, Inc. v. Thesourcezine and V Power

America Online Inc. sah durch die Domain aolsexshop.com seine Markenrechte verletzt. Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.
(Fall Nr.: FA0511000601106)
America Online, Inc v. G McDonald

Pearl Jam bekommt pearljams.com

Die bekannte Band Pearl Jam hat vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forums NAF die Domain pearljams.com eingeklagt.

Die Musiker konnten auf Basis ihres bereits seit 1995 bestehenden Markenrechtes an der Bezeichnung PEARL JAM die Übertragung der Domain erwirken.
Der koreanische Inhaber der Domain gab im Verfahren keinerlei Stellungnahme ab.

(Fall Nr.: FA0511000593325)
Pearl Jam, A General Partnership v. Vertical Axis, Inc. c/o Domain Administrator

Napster vs Unasi

Die Napster Inc. aus Los Angeles hat im Schiedsgerichtsverfahren vor der World Intellectual Property Organization die Übertragung der Domain napsterporno.com erstritten.

Domaininhaber war die bereits mehrfach als Domaingrabber auffällige Unasi inc. aus Panama.

Napster konnte seine Ansprüche auf die Domain auf Basis der in den USA bereits seit 1999 bestehenden Markenrechte durchsetzen.
Unasi Inc. gab im Verfahren gewohnheitsmäßig keine Stellungnahme ab.

(Fall Nr. D2005-1090)
Napster, Inc. v. Unasi Inc.

BGH I ZB 48/05

In der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 29. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 16. Februar 2005 betreffend die Marke Nr. 395 44 941 “Bull-cap” hat der BGH die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen.

Gegen die Eintragung der Marke Bull-cap war auf Basis der prioritätsälteren Marke Red Bull Widerspruch erhoben worden. Der Widerspruch war vom Deutschen Patent- und Markenamt wegen fehlender Verwechslungsgefahr abgewiesen worden.
Auf die Beschwerde der Widersprechenden hat das Bundespatentgericht die Löschung der angegriffenen Marke angeordnet.

Hiergegen wendet sich der Markeninhaber mit der (nicht zugelassenen) Rechtsbeschwerde, mit der er die Versagung rechtlichen Gehörs rügt und geltend macht, der angefochtene Beschluss sei nicht mit Gründen versehen.

Diese Rechtsbeschwerde wurde vom BGH jetzt zurückgewiesen.

Zum Beschluss des BGH