Konvergenzprojekt “Unterscheidungskraft – Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/nicht unterscheidungskräftigen Wörtern”


Im Rahmen des vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) initiierten Konvergenzprogramms soll die Amtspraxis der europäischen Markenämter weiter angeglichen werden. Dazu werden in verschiedenen Projekten Grundsätze für eine gemeinsame Praxis entwickelt.

Eines dieser Projekte betrifft die Unterscheidungskraft von Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/nicht unterscheidungskräftigen Wörtern, also die Frage, wann eine Wort-/Bildmarke, deren Wortbestandteile schutzunfähig sind, aufgrund der bildlichen Ausgestaltung das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft erreicht.

Das Projekt ist von großer praktischer Relevanz, weil viele Marken als Wort-/Bildmarken angemeldet werden. Das Projekt wurde initiiert, weil die Praxis der einzelnen europäischen Markenämter und des HABM sehr unterschiedlich war.

Das DPMA, das als Mitglied der Projektarbeitsgruppe an der Erarbeitung der Grundsätze für eine gemeinsame Praxis unmittelbar mitgewirkt hat, begrüßt die Ergebnisse des Projekts ausdrücklich und richtet seine Prüfungspraxis daran aus.

Ausführliche Informationen und Beispiele sind in der pdf- Datei (1,74 MB) Gemeinsame Mitteilung zur Gemeinsamen Praxis zur Unterscheidungskraft – Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/nicht unterscheidungskräftigen Wörtern zusammengefasst.

Quelle: DPMA


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