Abmahnung: Yello vs. Yellow-PC
Weil Michael Cremers seine Mini-Werkstatt in Bad Kissingen Yellow-PC genannt hat, hat er Ärger bekommen mit dem großen Stromanbieter Yello (Köln) . Alleine an Anwaltskosten soll er jetzt 1780 Euro bezahlen.
Quelle: infranken.de
Im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Wortmarke “Yello” (Registernummer: 30158553) beansprucht die Yello Strom GmbH u.a. die Dienstleistungen
Netzwerkmanagement, nämlich Installation und Wartung von Netzwerksystemen; Reparatur und Wartung von datentechnischen Anlagen;
Ähnlich stellt sich das Klassenverzeichnis der Wortmarke “Yello” (Registernummer: 30754769) aus dem Jahr 2007 dar. Diese Marke befindet sich auch noch in der fünfjährigen Benutzungsschonfrist und ist daher auch nicht wegen fehlender Benutzung angreifbar.
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