Abmahnung: Naturland vs. NaturLandLeben


Eine Münchener Anwaltssozietät hat ohne Vorwarnung im Auftrage des Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. den ostbrandenburgischen Verein NaturLandLeben e.V. wegen angeblicher Markenrechtsverletzung abgemahnt. Das weltweit agierende Biolabel mit Sitz in Gräfelfing bei München sieht sich durch den Vereinszwerg aus dem Osten im Wettbewerb benachteiligt.

Quelle: s-o-z.de

Der Verein NaturLandLeben e.V. hat mit einer Stellungnahme auf die Abmahnung reagiert.

Die Marke “Naturland” ist durch verschiedene Eintragungen im Markenregister geschützt. Die prioritätsälteste Eintragung stammt von 1983.

Registernummer: 1068834

Kollektivmarke
Nizzaklassen: 05, 29, 30, 31, 32, 33

Weitere für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr relevante Marken wären:

Registernummer: 30509647

Nizzaklassen: 03, 05, 16, 19, 20, 23, 24, 25, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 42, 43, 44

Registernummer: 39518271
Wortmarke: NATURLAND
Nizzaklassen: 03, 05, 16, 18, 19, 20, 23, 24, 25, 27, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 41, 44

Quelle: DPMA

Stellt sich die Frage, ob eine einfache Umstellung des Vereinsnamens das Problem nicht lösen könnte. “LandNaturLeben” sollte die Verwechslungsgefahr ausräumen und eine einvernehmliche Lösung erleichtern.


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Die 3-fach Wortkombination “NaturLandLeben” ist länger, klingt anders und ist nicht verwechselbar mit “Naturland”.
Bitte beachten: Der kleine gemeinnützige Verein nimmt nicht am Geschäftsverkehr teil, d.h. er bietet weder eine Ware, noch eine Dienstleistung an.
Wenn ein Ökoverband auf einen kleinen idealistisch gesinnten
Naturverein schießt, ist das moralisch sehr sehr niedrig. Man hat wohl ein neues Geschäftsfeld entdeckt, das nicht so schwierig ist wie dieses hier:
http://www.bio-markt.info/web/Aktuelle_Kurzmeldungen/Lebensmittelqualitaet/Dioxine/15/27/0/7765.html

nun :
warum müssen grossgeldverdiener eigentlich immer noch grösser werden wollen ?
und warum müssen anwälte mit “ohne arbeit” auf egalwas klagen, obwohl in der sache offensichtlich ist, daß keine “konkurrenz” besteht ?

schaut man “in der sache” dann nach, geht es mal wieder um mögliche “erntespielräume für unternehmer”,
ohne rücksicht auf impulse, die in gänzlich anderer liga und mit offensichtlich anderem anliegen coexistieren.

kann da der schlichte name zum problem werden?

soviel kann mal wieder nicht gefressen werden, wie gekotzt werden müsste.
in welchem lande leben wir eigentlich ?
(wir biologisch erzeugten und bewusst konsumierenden bürger)

schande !

wenn viele kleine leute an vielen kleinen orten der welt etwas verändern,
dann wird sich die welt verändern !

Mit Schreiben vom 26.04.2010 teilten wir dem Naturland-Verband für ökologischen Landbau e.V. mit, daß wir an einer einvernehmlichen Regelung sehr interessiert sind.
Wir boten dem Geschäftsführer an, unseren Namen in dem Falle zu ändern, wenn Naturland anhand eines in seinem Besitz befindlichen Dokuments nachweisen kann, daß er Anspruch auf unseren Vereinsnamen hat.

Dieser Beweis wurde bisher von Seiten des Naturland- Verbandes nicht erbracht.

Unsere Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt ergab, daß der Name „NaturLandLeben“ nicht belegt ist ( **http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche )

Abgesehen davon gibt das Register auch Auskunft darüber, daß sogar gleiche Marken bei unterschiedlichen Unternehmen, noch dazu mit ähnlichen Produktangeboten, durchaus vorkommen.

Lt. Markengesetz setzt die Nutzung einer Marke ein Angebot von Waren oder Dienstleistungen voraus, also wirtschaftliche Tätigkeiten.
Wir sind satzungsgemäß gemeinnützig tätig und bieten weder Ware noch Dienstleistung unter dem Namen an.
Demzufolge sind wir kein Mitbewerber für den Naturland- Verband und können auch nicht wettbewerbsschädigend für ihn sein.

Aus den genannten Gründen ist die Forderung des Naturland-Verbandes auf Änderung unseres Vereinsnamens keineswegs nachvollziehbar und ganz offensichtlich auch nicht berechtigt.

Eine Namensänderung hätte für uns außerdem nicht unwesentliche finanzielle Nachteile, da beantragte Zuwendungen für diesjährige Projekte in unserer Gemeinde auf den Antragsteller „NaturLandLeben e.V.“ lauten. *

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