OLG München: GoYellow Media AG obsiegt gegen Yello Strom


Die GoYellow Media AG hat heute im Markenrechtsprozess gegen Yello Strom vor dem Oberlandesgericht in München (AZ:29U3700/06) gewonnen. Die Richter sahen in ihrer mündlichen Begründung keine hinreichende Verwechselungsgefahr zwischen den Marken GoYellow und Yello Strom. Ein Markenrechtsverstoß liege nicht vor. Das Landgericht München I hatte GoYellow mit Urteil vom 31. Mai 2006 (AZ: 1HK O 11526/05) die Verwendung des Firmennamens, der Internetadressen und des Firmenlogos untersagt. Dieses Verbot wurde durch das heutige Urteil wieder aufgehoben.

„Wir freuen uns über diese aus unserer Sicht absolut richtige Entscheidung. Wir sind der Meinung, dass der Begriff Yello(w) freihaltebedürftig ist.“, sagt Dr. Klaus Harisch, Vorstandsvorsitzender der GoYellow Media AG.

Quelle: Pressemitteilung der GoYellow AG

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