“Wir sind das Volk” – Löschungsantrag veröffentlicht


Das Deutsche Patent- und Markenamt hat einen gegen die Wortmarke “Wir sind das Volk” (Registernummer 302 12 625) gerichteten Löschungsantrag veröffentlicht. Die Marke genießt mit Priorität vom 12.03.2002 Schutz für die Dienstleistung Werbung in der Klasse 35.
Die Marke befindet sich unter anderem im Besitz des ehemaligen Bundesverkehrsministers Wolfgang Tiefensee.

Der Löschungsantrag vom 02.11.2011 stützt sich auf §50 MarkenG -Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse.

Quelle: DPMA

Ich frage mich allerdings, ob nicht ein Löschungsantrag auf Basis von §49, also Verfall wegen Nichtbenutzung, aussichtsreicher gewesen wäre.


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Comments

Die Beantwortung Ihrer Frage lautet:
Weil es bei Antrag auf Markenlöschung nicht um eine Löschung dieser nicht benutzten Marke geht, sondern darum, das dieser Slogan dem Volke gehört. Mit der Löschung nach §50 MarkenG,würden auch Allen, die sich diesen Slogen auf die Fahnen schreiben wollen,( man recherchiere im Netz ) der Wind aus den Segeln genommen.
Denn in diesem Falle handelt es sich nicht um die üblichen Marken – Rangeleien, sondern um eine ganz schlicht Forderung, dass nicht jeder Satz vermarktet werden kann.

Leider wird genau das nicht passieren, denn das DPMA entscheidet nur für diese Marke und nicht generell und auch nicht präventiv. Wenn also der Slogan in der Klasse 35 für die Dienstleistung der Werbung löschungsreif ist, kann er für eine andere Ware oder Dienstleistung trotzdem angemeldet und eingetragen werden.
Grundsätzlich finde ich die Idee diesen Slogan mit einer Marke vor “Missbrauch” zu schützen nachvollziehbar und sinnvoll. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass man die Markenrecht 1. in öffentliche Hände legt und 2. nutzt, um den Markenschutz zu erhalten.

[…] ist es den Markeninhabern auch mit der Verteidigung gegen den anhängigen Löschungsantrag ernst, denn inzwischen wurde CMS Hasche Sigle zum Vertreter bestellt und im Markenregister […]

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