Löschungsantrag gegen den Abmahn-Apfel


Wegen der Verwendung eines Logos mit der Wiedergabe eines grünen Apfels wurden in den letzten Wochen verschiedene Zahnmediziner von der Markeninhaberin abgemahnt.

In seiner tagesaktuellen Datenbank hat das Deutsche Patent- und Markenamt jetzt zu den betreffenden Marken den Eingang von Löschungsanträgen vermerkt.

Registernummer: 30628042

(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
§50 Antrag veröffentlicht

(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
§50 Antrag veröffentlicht

Registernummer: 30716602

(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
§50 Antrag veröffentlicht

Quelle: DPMA

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Comments

[...] markenblog.de [...]

[...] markenie haben doch nicht mal 500 Produkte im Sortiment. > > Ist doch wurscht! Hauptsache ein paar Markennamen anmelden. Später > kann dann einer ihrer Anwälte einen Konkurrenten abmahnen… Tut mir leid, aber diese beiden Statements sind etwas kurzsichtig. Hofer hat viele Artikel von Markenherstellern im Sortiment, jedoch unter anderen Markennamen. So vertrieb beispielsweise der führende österreichische Hersteller von Marmelade seine Marmelade unter dem Label ‘Goldessa’. Das beschert dem Hersteller einen weiteren Vertiebskanal. Da Hofer weniger Aufwand als andere Supermarktketten bei Einsortierung in Regale treibt, sind die Personalkosten und somit der Preisaufschlag auf das jeweilige Produkt geringer. Stell dir jetzt vor, du bekommst die Marmelade der Marke S. bei der Handelskette IS um EUR 3,49, bei Hofer jedoch um EUR 2,49. Selbstverständlich würden dann 9 von 10 ‘Verbraucher’ zu Hofer gehen, die Handelskette IS müsste die Marmelade M. aus dem Sortiment nehmen da diese zum Ladenhüter anvencieren würde. Das wäre für den Hersteller wie für die Handelskette IS ungünstig. Nachdem nun ein und das selbe Produkt unter zwei verschiedenen Namen erhältlich ist, zieht der ‘Verbraucher’ nicht zwangsläufig den Schluss, dass es sich um ein und das selbe Produkt handelt. So machen das auch andere Versandhändler. Kaum jemand weiß, wass sich hinter dem Blechkleid einer Waschmaschine der Marke P. versteckt, Insider wissen natürlich dass hier genauso B. oder BK. oder A. verbaut wird. Ein Computer vom Hersteller M. kann durchaus die selben Komponenten wie ein Modell direkt vom Hersteller SF. haben. Ãœbrigens: Bei Lebensmitteln lohnt es sich sehr oft, die Herstellerovale zu vergleichen! Da zeigt sich sehr wohl, dass die Marmelade M., erhältlich bei IS, das selbe Herstelleroval trägt wie die Marmelade von Hofer. Gruß Tommi M. [...]

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