Terminhinweis: DPMAnutzerforum 2026

DPMAnutzerforum 2026: Quantentechnologie im Fokus

Wir öffnen wieder unsere Türen für Sie: Am 17. und 18. März 2026 begrüßen wir Sie herzlich zum nächsten DPMAnutzerforum! In diesem Jahr rücken wir das Thema “Quantentechnologie” in den Mittelpunkt – ein Innovationsfeld, das die gewerblichen Schutzrechte ebenso prägt wie viele Bereiche unseres täglichen Lebens. In Zusammenarbeit mit dem Munich Quantum Valley zeigen Start-ups sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der LMU praktische Anwendungsbeispiele – seien Sie gespannt!

Wir laden Sie zu einer Diskussionsrunde mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Anwaltschaft und Hochschulen ein. Gemeinsam möchten wir beleuchten, wie wir den Innovationsstandort Deutschland mit IP weiter stärken können.

Auch das inzwischen etablierte Interview mit Dr. Wichard aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gehört wieder zum Programm. Zudem geben unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem DPMA Einblicke in aktuelle Themen rund um Schutzrechte – unter anderem in Recherchemöglichkeiten zu historischen Schutzrechten.
Merken Sie sich den Termin gerne vor: Ab Ende Januar 2026 können Sie sich anmelden. Wir freuen uns darauf, Sie beim DPMAnutzerforum 2026 zu begrüßen.

Quelle: DPMA

Ab heute: KMU-Fonds 2026 Förderanträge einreichen

Auch in diesem Jahr unterstützt die EU-Kommission mit dem KMU-Fonds kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Das Programm wird durch die europäische Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt und verwaltet. Weitere Informationen finden Sie ab 2. Februar auf der  EUIPO-Webseite.

Quelle: DPMA

DPMA: Die Zahl des Monats

211 Anträge für geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Das DPMA hat im Laufe der Zeit insgesamt 211 Anträge mit geografischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse bearbeitet. In der EU-Datenbank  eAmbrosia sind aktuell 97 geografische Angaben für Deutschland eingetragen

Quelle: DPMA

BPatG: Legero vs. ELEGERE

Anders als das Deutsche Patent- und Markenamt stellt das Bundespatentgericht im Widerspruchsverfahren (AZ: 29 W (pat) 70/22) eine eine Verwechslungsgefahr zwischen den Kennzeichen fest.

Im Rahmen der Gesamtabwägung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr maßgeblichen Faktoren kann bei identischen Waren, somit in dem Warenbereich „Schuhe [Halbschuhe]; Schuhwaren“, sowie einer unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke die Gefahr von klanglichen und schriftbildlichen Verwechslungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG selbst bei erhöhter Aufmerksamkeit des allgemeinen Publikums nicht verneint werden, so dass die angegriffene Marke im tenorierten Umfang nach § 43 Abs. 2 Satz 1 MarkenG zu löschen ist.

Quelle: Bundespatentgericht

BPatG sieht keine Verwechslungsgefahr

In der Beschwerdesache (AZ: 26 W (pat) 526/20) schloss sich das Bundespatentgericht der Auffassung der Widerspruchsabteilung des DPMA an. Diese hatte den Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke “TECH-CRAFT” aus der prioritätsälteren Wortmarke “TOOLCRAFT” zurückgewiesen und dabei insbesondere die geringe Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke betont.

Das BPatG führte in seiner Entscheidung aus:

Selbst bei identischen Vergleichswaren, durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der älteren Marke und durchschnittlichem Aufmerksamkeitsgrad wird der gebotene deutliche Abstand wegen geringer Markenähnlichkeit eingehalten.

Quelle: Bundespatentgericht