DPMA zur Frankfurter Buchmesse

Wenn Bücher Marken machen – und Schutzrechte sichtbar werden

Vom 15. bis 19. Oktober 2025 wird Frankfurt wieder zur Hauptstadt der Buch- und Ideenwelt. Zwischen Lesungen, Neuerscheinungen und Cosplay verbirgt sich eine weitere Dimension der Messe: Marken, Urheberrechte und Lizenzen – also gewerbliche Schutzrechte, die Kreativität absichern und wirtschaftlich nutzbar machen.

Quelle: DPMA

BPatG korrigiert das DPMA

Die Markenstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes hatte die nachfolgende Wort-/Bildmarke wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.

Quelle: DPMA, Registernummer 302021120159

Unter dem Aktenzeichen 29 W (pat) 567/22 gab der 29. Senat des Bundespatentgerichtes jetzt der Beschwerde der Anmelderin statt, hob den Beschluss des DPMA auf und führte aus:

Gemessen an diesen Grundsätzen verfügt das angemeldete Wort-/Bildzeichen in seiner maßgeblichen Gesamtheit in Bezug auf die nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses allein noch beanspruchten Waren und Dienstleistungen über das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft.
Denn es beinhaltet diesbezüglich weder eine konkrete Sachaussage noch kann festgestellt werden, dass das Zeichen von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als Werbeschlagwort bzw. Werbeaussage ohne Unterscheidungskraft aufgefasst wird.

Sechzger – in München weiß man was ein Sechzger ist

Aber genauso wie das DPMA sieht auch das Bundespatentgericht die Wortmarke “A ECHTER MÜNCHNER IS A SECHZGER” als nicht unterscheidungskräftig an. (AZ 29 W (pat) 538/22)

Möglich, dass der Wortmarke “ECHTE SECHZGER” (Aktenzeichen 3020212155320) des Turn- und Sportverein München von 1860 e.V., ein ähnliches Schicksal bevorsteht. Die Bearbeitung der Markenanmeldung läuft seit März 2021, ein deutliches Indiz für Beanstandungen seitens des DPMA.

Bereits wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen wurde die Wortmarke “sechzger.de” /Aktenzeichen 3020222220370)

Mehr Erfolg hatte die Wortmarkenanmeldung “Oamoi Sechzger – oiwei Sechzger !” (Registernummer 302020214588). Die Marke wurde eingetragen für Waren und Denstleistungen in den Klassen 16, 18, 21, 24, 25 und 34.

BPatG: Nordic Wood

Das Bundespatentgericht stützt in der Beschwerdesache (AZ 28 W (pat) 15/21) die Auffassung des DPMA, dass der Wortmarke “Nordic Wood” im Bereich Baumaterialen, Bauwesen und Bauberatung die Unterscheidungskraft fehlt.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Markenanmeldung zurückgewiesen.

Das BPatG stellte fest:

Ausgehend von diesen Grundsätzen verfügt die Anmeldebezeichnung „Nordic Wood“ nicht über das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft, weil die maßgeblichen Verkehrskreise dieses Wortzeichen insoweit ohne weiteres lediglich als rein beschreibende Sachangabe auffassen werden, jedoch nicht als einenHinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen.

Widerspruch gegen BSW Marke

Im Januar 2025 hatte ich über die Markenanmeldungen des Bündnis Sahra Wagenknecht berichtet.

Zwischenzeitlich wurde für die Wortmarke “BSW” (Registernummer 302024229692) eine Teillöschung auf Antrag des Markeninhabers durchgeführt.

Zusätzlich wurde im Juni ein Widerspruch gegen die Marke erhoben.

Der Widerspruch wurde auf Basis der prioritätsälteren Wort-/Bildmarke

Quelle: DPMA, Registernummer 1191091

erhoben. Die Widerspruchsmarke genießt Schutz für Dienstleistungen in den Klassen 35, 36, 39, 41 und 43.

Das Dienstleistungsverzeichnis umfasst:

Ausbildung, Erziehung und Unterricht; Ausgabe von Kreditkarten; Grundstücks- und Hausverwaltung, Vermögensverwaltung, Wohnungsvermietung; Hotel- und Zimmerreservierung; Marketing, Verteilung von Waren zu Werbezwecken; Partyservice; Veranstaltung und Durchführung von Vergnügungsfahrten, Unterhaltung von Gästen; Vermittlung und Abschluß von Handelsgeschäften für andere; Vermittlung von Be- und Überwachungsdiensten für Personen, Gebäude und Wertobjekte; Vermittlung von Dienstleistungen eines Computerprogrammierers; Vermittlung von Versicherungen; Vermittlung von Verträgen über Anschaffung und Veräußerung von Waren; Vermittlung von wirtschaftlichen Vorteilen für dem öffentlichen Dienst angehörige Endverbraucher beim Bezug von Waren und Dienstleistungen; Werbung, Werbemittlung