EUIPO: Kein Markenschutz für Piktogramm / Emoji

Anmeldenummer 018622650
Quelle: EUIPO

Die Beschwerdekammer bestätigt die Entscheidung des Prüfers, das angefochtene Zeichen wegen fehlender Unterscheidungskraft (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b EUMV) für verschiedene Finanz-, Immobilien- und Baudienstleistungen der Klassen 36 und 37 zurückzuweisen.

Das angefochtene Zeichen, das das international bekannte Handzeichen für „Ich liebe dich“ darstellt, ist ein Piktogramm, genauer gesagt ein Emoji. Emojis dienen als Parallelsprache, die emotionale Hinweise gibt und den Ausdruck von Gefühlen in getippten Unterhaltungen erleichtert.

Quelle: EUIPO

Kein Markenschutz für COVIDIOT

Anmeldenummer 018288813
Quelle: EUIPO

Die Beschwerdekammer des EUIPO musste sich mit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Wort-/Bildmarke “COVIDIOT” für die Waren


6 Klemmen aus Metall.

9 Spielsoftware; Mobile Apps.

28 Brettspiele; Spielwaren

befassen. Die Kammer stützte die Auffassung, dass das angefochtene Zeichen einen Verstoß gegen die guten Sitten darstellt und lehnte die Beschwerde ab.

Zur Zusammenfassung der Entscheidung auf der Webseite des EUIPO.

Aufmerksam geworden bin ich auf das Verfahren durch den Bericht von IPKat.

HABM: Überblick über die Rechtsprechung der Beschwerdekammern 2010

Ein detaillierter Überblick über die Entscheidungen der Beschwerdekammern 2010 ist nun auf der Website des HABM verfügbar.

Der fünfte jährliche Überblick über Entscheidungen wurde von der Hauptabteilung für Politik des industriellen Eigentums erstellt und enthält Bezüge auf ausgewählte Entscheidungen der fast 1800 Fälle, mit denen sich die Beschwerdekammern im Jahr 2010 befassten. Der Überblick ist thematisch nach rechtlichen Kriterien untergliedert, wie etwa Verfahrensfragen oder Eintragungshindernisse.

Jährlicher Überblick über die Entscheidungen der Beschwerdekammern 2010 [en]