Angemeldet am 27.01.1910
Registernummer: 129195
Madastra
Nizzaklasse: 34
Inhaber: Theodorus Niemeyer BV
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Angemeldet am 27.01.1910
Registernummer: 129195
Madastra
Nizzaklasse: 34
Inhaber: Theodorus Niemeyer BV
Quelle: DPMA
1519 der insgesamt 1542 beantragten Domainnamen konnten die Inter-Continental Hotels Corporation und die Six Continents Hotels, Inc. vor dem Schiedsgericht der WIPO in einem Schiedsverfahren erstreiten.
(Fall Nr.: D2009-1661)
Inter-Continental Hotels Corporation, Six Continents Hotels, Inc. v. Daniel Kirchhof
Die Kampagne “Kein Bock auf Nazis” (KBAN) hat es geschafft: Die von dem bekannten Nazi Timo Schubert u.a. für Kleidung angemeldete Wortmarke „Hardcore“ (siehe Störungsmelder-Beitrag hier) wurde aufgrund des KBAN-Antrags am 28.12. offiziell gelöscht.
Da der Nazi nach Aussage des KBAN-Anwalts innerhalb der anschließenden Frist keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hat, ist die Löschung ab sofort rechtskräftig, was als ein großer Erfolg der “Hardcore-Retter/in”-Kampagne zu werten ist.
Quelle: Zeit.de
Die Markenanmeldung “Hardcore” hatte im letzten Jahr für reichlich Aufregung gesort und sogar das DPMA zu einer Stellungnahme veranlasst.
In der Datenbank des Amtes wird die Marke (Registernummer: 302008045099) jetzt mit dem Status “gelöscht” geführt.
Die vollständig Löschung aufgrund eines Widerspruchs wird am 12.02.2010 im Markenblatt veröffentlicht.

Quelle: DPMA
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 957 vom 26.01.2010:
Sind denn alle Männer Schweine?
13 x Du – Deine Wahrheiten im Bewusstsein als … !
Werte statt Wertpapiere
Gänsehaut für die Ohren
Es war einer von uns
Quelle: Titelschutzanzeiger
Angemeldet am 26.01.1910
Registernummer: 127182

Nizzaklassen: 01, 05, 29, 30, 31
Inhaber: M. Brockmann GmbH & Co
Registernummer: 136071

Nizzaklassen: 01, 17, 19
Inhaber: quick-mix Gruppe GmbH & Co. KG
Quelle: DPMA
Warum habe ich bei diesen Zeilen
Inwieweit die dazu getroffenen Entscheidungen der Instanzgerichte zu revidieren sind und abgegebene Unterlassungserklärungen, gezahlter Schadensersatz etc. in Frage gestellt werden müssen, wird anhand der Entscheidungsgründe zu beurteilen sein.
eigentlich so einen komischen “roten Stern” vor Augen?