Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 993 vom 05.10.2010:
Blond nachgefragt
Engelmanufaktur
Das Geschäft des 21. Jahrhunderts
App-o-theken Cockpit
Verkaufen auf der Chefetage
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 993 vom 05.10.2010:
Blond nachgefragt
Engelmanufaktur
Das Geschäft des 21. Jahrhunderts
App-o-theken Cockpit
Verkaufen auf der Chefetage
Quelle: Titelschutzanzeiger
Etwas verspätet kommt dieses Fundstück zum Feiertag am 03.10.
Nizzaklasse: 35
Dienstleistung: Werbung
Interessant sind auch die drei Markeninhaber.
Quelle: DPMA
Erstmals weltweit einheitliche Standards zur Markenbewertung – ISO-Standard bewirkt besseren Zugang zu Finanzierungsquellen
Die International Standards Organization (ISO) hat in einem weltweiten Abstimmungsprozess erstmals einheitliche Kriterien für die Bewertung von Marken verabschiedet. „Damit wird der Vermögenswert Marke angemessen und handhabbar berücksichtigt“, betont Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. „Die Banken sind nun gefordert, Markenunternehmen entsprechend bessere Finanzierungswege zu eröffnen.“
Als zulässige Verfahren der monetären Markenbewertung nennt die ISO den kapitalwert-, den marktpreis- und den kostenorientierten Ansatz. Der ISO-Standard empfiehlt die kapitalwertbasierte Mehrgewinnmethode, die den Wert der Marke auf Basis der im Markt erzielbaren Preis- und Mengenprämien ermittelt.
Wesentlich für eine zuverlässige Bewertung ist zudem ein interdisziplinärer Dreiklang von finanzwirtschaftlichen, verhaltenswissenschaftlichen und rechtlichen Einflussgrößen: So sind aktuelle und prognostizierte Marktvolumina, Marktwerte, Gewinnspannen und Vertriebskanälen zu analysieren. Als verhaltenswissenschaftliche Aspekte werden Markenstatus, Markenstärke und Einfluss der Nachfrage genannt. Hinzu kommen rechtliche Einflussgrößen wie Unterscheidungskraft, Umfang der Nutzung sowie Reichweite der Eintragung.
Mit dem neuen Kriterienrahmen sorgt die Marke als starker Vermögenswert endlich für bessere Finanzierungszugänge der Unternehmen. Der Markenverband hat die Entwicklung des jetzt veröffentlichten ISO-Standards 10668 beratend unterstützt, um die Marke entsprechend ihrer enormen Bedeutung für die Wertschöpfung des Unternehmens abzubilden. Dieser Realität müssen die Finanzinstitute mit attraktiven Angeboten für Markenunternehmen jetzt Rechnung tragen.
Quelle: Pressemitteilung Markenverband
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 39. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
30 2009 001 880
Nizzaklassen: 29, 30, 43
30 2009 012 707
Margerite
Nizzaklassen: 14, 21
30 2009 063 765
Nizzaklassen: 04, 21, 35
30 2010 010 058
Nizzaklassen: 35, 41
Quelle: DPMA
Auch nach 20 Jahren deutscher Einheit verläuft noch immer eine Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland: Die Konsumgewohnheiten und das Markenbewusstsein unterscheiden sich stark. Im Osten gehören Produkte zu den Marktführern, die im Westen kaum einer kennt.
Laut der “West-Ost-Markenstudie” der MDR-Werbung und des Erfurter Instituts für angewandte Marketing- und Kommunikationsforschung punkten Ostprodukte bei Käufern aus dem Westen vor allem über den Preis.
Quelle: Spiegel
Zwei deutsche Patentämter wurden eins
München/Berlin/Jena. Vor zwanzig Jahren, am 3. Oktober 1990, übernahm das Deutsche Patentamt (DPA), das heutige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Aufgaben des “Amtes für Erfindungs- und Patentwesen” der DDR mit 13,5 Millionen Patentdokumenten. Gleichzeitig wurde das Deutsche Patentamt die alleinige Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland.
450 der rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DDR-Patentamts, darunter 105 Patentprüferinnen und -prüfer, wechselten in das Deutsche Patentamt und integrierten sich schnell in die Dienststellen in Berlin und München. 1998 wurde in Jena eine weitere Dienststelle mit inzwischen 230 Beschäftigten eröffnet, die zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Berlin aufnahm.
“Die Einheit im gewerblichen Rechtsschutz ist aufgrund des großen Engagements aller Kolleginnen und Kollegen hervorragend gelungen.” sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts am Freitag in München. “Mit Bravour haben wir die organisatorische und rechtliche Integration des reichen Fundus an gewerblichen Schutzrechten der DDR bewältigt. Nach zwanzig Jahren können wir eine selbstbewusste Bilanz ziehen: Wir sind eine Institution mit drei Standorten im vereinten Deutschland – München, Berlin und Jena – geworden, mit einem Gemeinschaftsgeist, der nicht von den einstigen Trennlinien bestimmt wird.”
Die letzten DDR-Patente werden Geschichte
Am 31. Oktober 2010 endet der Schutz für die letzten DDR-Patente, die noch vor der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 angemeldet und über die maximale Schutzdauer von zwanzig Jahren aufrecht erhalten wurden.
Die Behandlung der Schutzrechte der DDR wurde bereits im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 festgeschrieben und mit dem Erstreckungsgesetz vom 23. April 1992 gesetzlich geregelt. Aufgrund der Mitgliedschaft der DDR in internationalen Organisationen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes waren die gesetzlichen Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums in beiden deutschen Staaten fast identisch. Unterschiede zeigten sich in den Regelungen zur Verwertung. Bundesdeutsche Patente geben dem Inhaber das Recht, seine Erfindung für eine begrenzte Zeit exklusiv zu nutzen. Dieses Recht wurde in der DDR als Ausschließungspatent bezeichnet und machte nur einen geringen Anteil aus. Häufiger waren so genannte Wirtschaftspatente, die jeder volkseigene Betrieb gegen Zahlung einer Vergütung nutzen durfte.
Umfangreiches Erbe der DDR-Zeit
Das DPA stand 1990 vor der Herausforderung, die Bearbeitung der in der DDR bestehenden Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen zu gewährleisten. 111.000 DDR-Patente, darunter 97.000 Wirtschaftspatente und 14.000 Ausschließungspatente, wurden in ein gemeinsames Register übernommen. Davon waren fast 80 Prozent ungeprüft. In der Folge mussten außerdem mehr als 19.000 Anträge auf Umwandlung eines Wirtschaftspatents in ein Ausschließungspatent bearbeitet werden. Diese Umwandlung war auf Grund der letzten Novelle des DDR-Patentgesetzes vom Juli 1990 möglich geworden.
DDR-Marken leben weiter
Marken können im Gegensatz zu anderen gewerblichen Schutzrechten zeitlich unbegrenzt aufrechterhalten werden. Dies gilt auch für sämtliche einstigen DDR-Marken, die gegen Zahlung von Verlängerungsgebühren um jeweils zehn Jahre beliebig lange geschützt werden können. Noch am 2. Oktober 1990 wurden im Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR 259 neue Anmeldungen eingereicht. Zahlreiche frühere DDR-Marken konnten inzwischen ihre Existenz im Markt behaupten oder als starke Marken ausbauen. Von den mehr als 42.000 übernommenen DDR-Marken leben 6.800 Marken auch im Jahre 2010 weiter.
Quelle: Pressemitteilung DPMA