Ferrari – das geht ja gut los!

Gleich die erste Schlappe für Ferrari in der noch sehr jungen Rennsportsaison – der rote Bolide muss umbenannt werden.
Und ausgerechnet die Namensähnlichkeit mit einem US-Pickup wird der Rennsportlegende zum Verhängnis.

Nach einer Klage des US-Autokonzerns Ford gegen die Nutzung des Namens F150 verzichtet die Scuderia ab sofort auf diese Kurzform und will bei allen Gelegenheiten nur noch die ursprüngliche vollständige Bezeichnung F150th Italia verwenden.

Ford wollte den Italienern die Nutzung des Namens von einem Gericht verbieten lassen und forderte mindestens 100.000 Dollar (73..000 Euro) Schadensersatz.

Quelle: SPORT1

Die Wortmarke F-150 ist für die Ford Motor Company als Europäische Gemeinschaftsmarke unter den Registernummern 1084979 und 9702929 eingetragen bzw. angemeldet.

Löschungen nach Widerspruch (05/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

303 47 277

Nizzaklassen: 14, 16, 21, 25

307 17 365
loolympics
Nizzaklassen: 16, 35, 41

30 2008 031 855
NEOMA
Nizzaklasse: 17

30 2009 001 278

Nizzaklasse: 06

30 2009 060 002

Nizzaklassen: 14, 18, 25

Quelle: DPMA