Don’t be a Geek

Gestern noch ein Schimpfwort – heute umkämpfte Marke.

Das Wall Street Journal berichtet über die Maßnahmen des Konzerns Best Buy zur Verteidigung seiner Markenrechte an den Kennzeichen “Geek” und “Geek Squad”.

Selbst die Kirche ist wegen der Benutzung eines ähnlichen Logos mit der Bezeichnung “GOD SQUAD” ins Fadenkreuz der Markenüberwachung geraten.

Löschungsanträge (25/11)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 25. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

301 20 935
ROLLER
Nizzaklassen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

307 11 657
TEXAS HOLD’EM
Nizzaklassen: 3, 6, 9, 12, 14, 16, 17, 18, 21, 22, 24, 25, 28, 32, 33, 34, 35, 38, 42

30 2009 054 643
vstabi
Nizzaklassen: 9, 28, 38

Quelle: DPMA

Nicht quatschen, machen – Barth klagt

Mehr oder weniger originell sind die Gags von Comedian Mario Barth. Seinen Spruch „Nicht Quatschen Machen“ fand der Spaßmacher mit Zweitwohnsitz in Düsseldorf jedenfalls so großartig, dass er daraus eine T-Shirt-Serie machte. Um die ging es am Mittwoch vor dem Zivilgericht in der Landeshauptstadt. Denn Barth hatte eine Textilhändlerin aus Niedersachsen verklagt. Weil sie ebenfalls ein T-Shirt mit der Aufschrift „Nicht Quatschen…Machen“ auf den Markt gebracht hatte.

Quelle: Westdeutsche Zeitung

Der Löschungsantrag gegen die Marke des Komikers läuft bereits.

30 2010 070 819
Nicht quatschen, machen
Nizzaklassen: 14, 21, 24, 25, 27
Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse

Nach dem Löschungsantrag gegen die Wortmarke “Nichts reimt sich auf Uschi” hat das DPMA jetzt über die Schutzfähigkeit einer zweiten Marke des Unterhalters Mario Barth zu befinden.

Kulturland Rheingau – markenfähig durch Bildbestandteil

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat den Antrag der Werbeagentur Klickrhein auf Löschung der Marke „Kulturland Rheingau“ abgewiesen. Das geht aus dem Beschluss des DPMA vom 9. Juni hervor. Die Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte, die die Agentur Klickrhein mit ihrer Domain „rheingau.de“ vertritt, weist darauf hin, dass zwar der Löschungsantrag zurückgewiesen wurde, dass die Marke aber ausschließlich wegen ihres grafischen Bestandteils noch schutzfähig sei. Der reine Wortbestandteil der Marke sei „in Alleinstellung als Herkunftsangabe für sämtliche Waren und Dienstleistungen glatt beschreibend“, heißt es in der Begründung des Markenamts.

Quelle: Wiesbadener Kurier

Unter der Registernummer 302010016654 führt das DPMA die Wort-/Bildmarke


Beansprucht wird der Schutz in den Nizzaklassen 16, 20, 21, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 39, 41 und 42.

Eine optisch identische Marke wurde ebenfalls beim Europäischen Markenamt (HABM) angemeldet. Zusätzlich werden hier noch die Klassen 25 (Bekleidung) und 43 (Verpflegung und Beherbergung) beansprucht.

Ebenfalls mit Priorität aus dem Jahr 2010 findet sich die Wortmarke “Rheingau Valley” (Registernummer 302010032199) mit Schutz in den Klassen 41 und 43. Hier scheint mir das Markenamt mit der Auslegung der Herkunftsangabe etwas liberaler verfahren zu sein.