MontagsMarken 26. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 28.06.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 169 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010039467

Nizzaklassen: 18, 29

302010039203

Nizzaklasse: 33

302010038447

Nizzaklassen: 35, 36, 38
Schutzunfähig – Zurückgewiesen

302010038161

Nizzaklassen: 35, 41, 43

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Apple kauft die Markenrechte an Airdrop

Fabfood by photographer Linus Morales

Pferdeäppel vs. Pferdeleckerli – Der Warendorfer Pralinenstreit

OLG Frankfurt: EUR 280.000 Streitwert bei Markenverletzung durch Domain?

Generic words in one country, trademarks in the next

KG Berlin: Keine Markenverletzung durch Aufdruck auf T-Shirt “HELD [Symbol eines Händedrucks] DER ARBEIT” Beschluss vom 07.06.2011 – 5 W 127/11

“Ein riesiges Horror-Szenario”

Rechtsstreit mit Ekornes gewonnen

Dr. Volker Bugdahl: Die Zypernfrage

Streit um Appstore – gute Karten für Amazon?

Apple streitet sich mit mehreren Unternehmen vor Gericht – darunter auch Amazon. Stein des Anstoßes ist Amazons Android-Download-Portal Appstore, durch dessen Namen Apple seine Markenrechte verletzt sieht. Nun könnte in dem Streit ein Rückschlag für Apple kurz bevorstehen.

[…] Das Online-Versandhaus betreibt einen der vielen Download-Portale für Android-Apps und nennt diesen “Amazon Appstore”. Hiergegen wehrte sich Apple im März mit einer Unterlassungsklage. Doch schon drei Monate später könnte sich ein Ende des Streits abzeichnen: Die US-Bundesrichterin Phyllis Hamilton, die sich mit dem Streit befasst, deutete nach einer Anhörung in Kalifornien an, dass sie Apples Klage “wahrscheinlich” nicht stattgeben werde. Das Unternehmen habe nicht schlüssig darlegen können, dass der Amazon Appstore zu einer Verwirrung beim Kunden führen könnte.

Quelle: macnews

Apple hat die Wortmarke “App Store” auch als Europäische Gemeinschaftsmarke (Registernummer 7078314) eintragen lassen. Mit Priorität vom 21.07.2008 genießt die Marke Schutz in den Klassen 35, 37, 38 und 42.

Im Markenregister des DPMA existieren noch zwei weitere “App Store” Marken.
Unter der Registernummer 302009018024 sind in den Klassen 08 und 36

Nicht elektrische Rasierapparate
Verpachtung von Immobilien, Immobilienvermittlung, Immobilienverwaltung, Vermietung von Büros, Vermietung von Wohnungen, Vermittlung von Wohnungen

geschützt.
Die Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 302009034399) schützt in der Klasse 08 ” nicht elektrische Rasierapparate”.

Quelle: DPMA

Löschungsanträge (24/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 22. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

2 092 484
Schloß Castell
Nizzaklasse: 33

396 12 584

Nizzaklasse: 16

305 42 014
AELPLER
Nizzaklassen: 29, 30

306 41 431

Nizzaklassen: 3, 5, 29, 30

307 06 867
HAWK
Nizzaklassen: 12, 25, 28

307 11 657
TEXAS HOLD’EM
Nizzaklassen: 3, 6, 9, 12, 14, 16, 17, 18, 21, 22, 24, 25, 28, 32, 33, 34, 35, 38, 42

30 2009 033 050
Im goldenen Ring
Nizzaklassen: 35, 41, 43, 45

30 2009 045 379
Euro-Baumschule Rudolf Schmidt
Nizzaklassen: 31, 44

30 2011 003 792

Nizzaklassen: 35, 37, 42

30 2011 003 793

Nizzaklassen: 35, 37, 42

Quelle: DPMA

Schutzunfähig – keine Marke

Interessante Fundstücke liefert regelmäßig die Durchsicht der vom Deutschen Patent- und Markenamt als schutzunfähig zurückgewiesenen Markenanmeldungen. Aktuell ist mir folgende Anmeldung aufgefallen:

Aktenzeichen: 302011008235.9
Wortmarke: A 9
Nizzaklasse: 12
Waren: Fahrzeuge soweit in Klasse 12 enthalten und Motoren für Landfahrzeuge

Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„schutzunfähige, geographische Herkunftsangabe, die als bekannte Straße eine Verbindung zwischen den beanspruchten Waren und dem Ort herstellt, mit dem der Verbraucher positiv besetzte Vorstellungen verknüpft”

Quelle: DPMA

Ach ja, die Anmeldung kam nicht von der AUDI AG. Aber Bundesautobahnen A1, A2, A3, A4, A5, A6, A7 und A8 gibt es doch auch, oder?