Komiker Mario Barth hat vergeblich versucht, den Spruch “Nicht quatschen – machen” für sich zu vereinnahmen. Eine entsprechende Klage Barths wies das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch ab. Der Slogan sei nicht schutzfähig, sondern eine “allgemeine Lebensweisheit”, befand das Gericht.
Quelle: Rhein-Zeitung
Auch der Löschungsantrag gegen die Marke des Komikers läuft bereits.
30 2010 070 819
Nicht quatschen, machen
Nizzaklassen: 14, 21, 24, 25, 27
Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
Nach dem Löschungsantrag gegen die Wortmarke “Nichts reimt sich auf Uschi” hat das DPMA jetzt über die Schutzfähigkeit einer zweiten Marke des Unterhalters Mario Barth zu befinden.