Markenanmeldung Schweiz – Vertreterzwang aufgehoben

Mit dem Inkrafttreten des Patentanwaltsgesetzes (PAG) am 1. Juli 2011 wird der im Patentgesetz, im Markenschutzgesetz und im Designgesetz festgehaltene Vertreterzwang aufgehoben: Mussten Anmelder und Hinterleger ohne Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz bisher einen in der Schweiz niedergelassenen Vertreter bestellen, können sie neu auch nur ein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnen (Art. 13 Abs. 1 PatG; Art. 42 MSchG; Art. 18 Abs. 1 DesG).

Quelle: IGE

Löschungen (32/2011)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 57 539
P.S. Pfälzer Spezialitäten
Nizzaklassen: 29, 30, 35
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 04 514
Maxitrol
Nizzaklasse: 05
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

304 57 729
Stella
Nizzaklassen: 30, 32, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

305 08 658
Mo`Style Wear
Nizzaklassen: 18, 25, 28
Verfall (§ 49 MarkenG)

305 19 782
ARGE Phoenix
Nizzaklassen: 35, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

MontagsMarken 33. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 16.08.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 149 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010049043

Nizzaklassen: 35, 41, 42, 45

302010048791

Nizzaklassen: 16, 24, 25

302010048704

Nizzaklassen: 31, 35, 41

302010048707

Nizzaklasse: 45

Quelle: DPMA