Es heisst Abschied nehmen

von liebgewonnenen Formulierungen aus den alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen.

Folgende Begriffe werden ersatzlos gestrichen:

Klasse Begriff
11 Gasgeneratoren
21 Griffe [Knöpfe] aus Porzellan
2 Blau [Farbstoffe oder Farben]
2 Glanzgold [Keramik]
5 Schutzöle gegen Bremsen [Insekten]
7 Zündmagnete für Motoren
9 Taschenlampenbatterien
9 Kontakte [elektrisch] aus Edelmetall
10 Handschuhe (Massage-) aus Rosshaar
21 Hemdenspanner
21 Hosenspanner
21 Futtertröge
21 Futterkrippen
30 Kuchenverzierungen [essbar]
31 Geflügel zur Aufzucht
41 digitaler Bilderdienst
5 Pillen für pharmazeutische Zwecke
7 Getreidemühlen
9 Augenschirme
14 Silberschmuck

Quelle: DPMA

Ich persönlich trauere um Augenschirme, Hosenspanner und Handschuhe (Massage-) aus Rosshaar.

Schutzfähigkeit von Slogans

Unter dem Titel “Die bunte Welt der Slogans” beschäftigt sich Rechtsanwältin Janine Smitkiewicz mit Schutzfähigkeit von Slogans nach dem Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht.

“3…2…1…meins!”, “Geiz ist geil!”, “Ich liebe es”, “Quadratisch. Praktisch. Gut.” Slogans sind aus der Werbewelt heute nicht mehr wegzudenken. Neben dem eigentlichen Produkt- oder Unternehmensnamen bleiben Slogans dem Konsumenten leicht im Gedächtnis, wenn sie nur oft genug präsentiert werden. Von besonders kreativ oder witzig kann nicht immer die Rede sein, darauf kommt es für die erfolgreiche Werbewirkung aber auch nicht unbedingt an. Anders stellt sich dies jedoch für die rechtliche Schutzfähigkeit von Slogans dar, die immer stärker in den Fokus vieler Unternehmer rückt.

Quelle: GRÜNDERSZENE

Eskalation im Bankenstreit um “Rot”

Seit knapp drei Jahren tobt ein erbitterter Streit zwischen den beiden Bankengruppen – nun droht die völlige Eskalation. Beide Banken benutzen knallrote Logos für ihren Werbeauftritt. Doch dafür ist in den Augen der Konkurrenten kein Platz. Im Februar hat das Landgericht Hamburg den Sparkassen in erster Instanz Recht gegeben, über die Berufung ist noch nicht entschieden.

Doch die Sparkassenvertreter wollen nicht mehr länger warten. Sie haben nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) nun plötzlich die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils eingeleitet.

Quelle: Welt

Grundlage des Streits ist die Farbmarke


Registernummer: 30211120
Rechtsstand: Eingetragen
Typ: Farbmarke
Durchgesetzt
Kollektivmarke

Anmeldedatum 07.02.2002
Eintragungsdatum 11.07.2007

Inhaber: Deutscher Sparkassen- und Giroverband eV.

Quelle: DPMA

Löschungen (47/2011)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

694 322
RASTINON >>HOECHST< <
Nizzaklasse: 05
Verfall (§ 49 MarkenG)

782 325

Nizzaklasse: 05
Verfall (§ 49 MarkenG)

395 26 343

Nizzaklassen: 3, 12, 14, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 33, 43
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 40 586
MAMASITA
Nizzaklassen: 25, 32, 33, 43
Verfall (§ 49 MarkenG)

306 11 652

Nizzaklassen: 29, 30, 32
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 021 226
Hotfix
Nizzaklassen: 14, 26
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Streit um Schuhbeck.com – Schuhbeck vs. Schuhbeck

Der Meisterkoch Alfons Schuhbeck geht gerichtlich gegen den Lehrer Sebastian Schubeck aus Traunstein vor. Dieser betreibt seit 2004 in seiner Funktion als Bayerischer Landesbeauftragter für Computereinsatz im Religionsunterricht die Homepage www.schuhbeck.com.

[…] Der Lehrer soll die Domain frei geben und sie dem Star-Koch überlassen. Dieser hat nämlich im Januar 2010 den Namen Schuhbeck als Europamarke schützen lassen. Jetzt muss das Landgericht München I am 6. Dezember entscheiden, ob Sebastian Schuhbeck die Markenrechte des Star-Kochs verletzt, indem er seinen Familiennamen als Domain-Namen verwendet.

Quelle: Wochenblatt.de

Tatsächlich findet sich erst seit 2009 eine “Schuhbeck” Wortmarke (Registernummer: 8465833) im Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken. Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 21, 29, 30, 31, 41, 43 und 44.

Bereits im Jahr 2000 wurde die Wortmarke “Alfons Schuhbeck” (Registernummer: 30094562) in den Klassen 29, 30, 43 – für Lebensmittel und Gastronomie – angemeldet. Ebenfalls im Jahr 2000 wurde das Antlitz des jungen Alfons S. im Rahmen der Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 30063521)

markenrechtlich erfasst.

Im Jahr 2004 wurde Waren und Dienstleistungsportfolio der Marke “Alfons Schuhbeck” deutlich erweitert. Die Wortmarke (Registernummer: 30444713) umfasst den Schutz in den Klassen 03, 04, 07, 08, 09, 11, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 34, 35, 38, 39, 41, 42, 43 und 44.

Der Markentext der Wortmarke “Schuhbeck macht Schpaß” (Registernummer: 30637473) lässt sich jedenfalls anlässlich der Klage nicht nachvollziehen.

Quelle: DPMA

Beim LG München I muss man ja auf Überraschungen gefasst sein, aber eigentlich sollte, nach dem Stand der vorliegenden Informationen, Schuhbeck mit seiner Klage scheitern.