Schutzfähigkeit von Slogans


Unter dem Titel “Die bunte Welt der Slogans” beschäftigt sich Rechtsanwältin Janine Smitkiewicz mit Schutzfähigkeit von Slogans nach dem Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht.

“3…2…1…meins!”, “Geiz ist geil!”, “Ich liebe es”, “Quadratisch. Praktisch. Gut.” Slogans sind aus der Werbewelt heute nicht mehr wegzudenken. Neben dem eigentlichen Produkt- oder Unternehmensnamen bleiben Slogans dem Konsumenten leicht im Gedächtnis, wenn sie nur oft genug präsentiert werden. Von besonders kreativ oder witzig kann nicht immer die Rede sein, darauf kommt es für die erfolgreiche Werbewirkung aber auch nicht unbedingt an. Anders stellt sich dies jedoch für die rechtliche Schutzfähigkeit von Slogans dar, die immer stärker in den Fokus vieler Unternehmer rückt.

Quelle: GRÜNDERSZENE


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