Streit um Schuhbeck.com – Schuhbeck vs. Schuhbeck


Der Meisterkoch Alfons Schuhbeck geht gerichtlich gegen den Lehrer Sebastian Schubeck aus Traunstein vor. Dieser betreibt seit 2004 in seiner Funktion als Bayerischer Landesbeauftragter für Computereinsatz im Religionsunterricht die Homepage www.schuhbeck.com.

[…] Der Lehrer soll die Domain frei geben und sie dem Star-Koch überlassen. Dieser hat nämlich im Januar 2010 den Namen Schuhbeck als Europamarke schützen lassen. Jetzt muss das Landgericht München I am 6. Dezember entscheiden, ob Sebastian Schuhbeck die Markenrechte des Star-Kochs verletzt, indem er seinen Familiennamen als Domain-Namen verwendet.

Quelle: Wochenblatt.de

Tatsächlich findet sich erst seit 2009 eine “Schuhbeck” Wortmarke (Registernummer: 8465833) im Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken. Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 21, 29, 30, 31, 41, 43 und 44.

Bereits im Jahr 2000 wurde die Wortmarke “Alfons Schuhbeck” (Registernummer: 30094562) in den Klassen 29, 30, 43 – für Lebensmittel und Gastronomie – angemeldet. Ebenfalls im Jahr 2000 wurde das Antlitz des jungen Alfons S. im Rahmen der Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 30063521)

markenrechtlich erfasst.

Im Jahr 2004 wurde Waren und Dienstleistungsportfolio der Marke “Alfons Schuhbeck” deutlich erweitert. Die Wortmarke (Registernummer: 30444713) umfasst den Schutz in den Klassen 03, 04, 07, 08, 09, 11, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 34, 35, 38, 39, 41, 42, 43 und 44.

Der Markentext der Wortmarke “Schuhbeck macht Schpaß” (Registernummer: 30637473) lässt sich jedenfalls anlässlich der Klage nicht nachvollziehen.

Quelle: DPMA

Beim LG München I muss man ja auf Überraschungen gefasst sein, aber eigentlich sollte, nach dem Stand der vorliegenden Informationen, Schuhbeck mit seiner Klage scheitern.


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Comments

[…] Tatsächlich findet sich eine “Schuhbeck” Wortmarke (Registernummer: 8465833) im Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken. Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 21, 29, 30, 31, 41, 43 und 44. Diese wurde jedoch erst im Jahr 2009 angemeldet. Das recherchierte der Blog Markenblog.de […]

Schuhbeck.de gegen Schuhbeck.com beim Gerichtsverfahren in München…

Dieses Gerichtsverfahren wird ein tolles Beispiel, wenn es darum geht einfach jemanden zu verklagen, ohne sich vorher ein bisschen zu informieren. Der Koch Alfons Schuhbeck aus München besitzt die Webseite mit der Domain Schuhbeck.de. Irgendwie muss es…

Einer der nervigsten Leute, die Deutschland je ertragen musste und das seit gefühlten Jahrzehnten. Wann wird er endlich aus den öffentlich-rechtlichen Medien verbannt ?

Schuhbeck hat wohl eine örtliche Bekanntheit und geringfügige Fernsehprominenz erreicht, wenn man aber auf der Straße zehn Personen nach Alfons Schuhbeck befragen würde, kämen Antworten zustande, die auf einen Wohnsitz in der näheren Nachbarschaft schließen lassen.

Von einer überragenden Bekanntheit des Kochs, die gegenüber jedem privaten Träger des Namens Vorrang einräumen würde, kann letztlich keine Rede sein.

[…] dann war da noch Schuhbeck/Schuhbeck, man (=ich) verstehe die Welt nicht mehr. Da soll ich meinen eigenen Namen nicht benutzen dürfen, […]

Was mich verwundert: Warum aquiriert ein Religionslehrer, der eine rein deutschsprachige Zielgruppe hat, nicht die .DE Domain, sondern nimmt .COM? COM steht für “Commerce”, diese TLD ist eigentlich dazu gedacht, Geschäfts-Adressen zu kennzeichnen, und ist heutzutage hauptsächlich im englischsprachigen Umfeld bzw USA in Verwendung. Insofern verwirrt der Religionslehrer gleich zweimal: Er hat weder ein Geschäft, noch bietet er englischsprachige Dienste an. Wozu also die COM Domain?
Im Gegensatz dazu der Alfons.S, der mit seinem Gewürzhandel inzwischen weit über Deutschland hinaus bekannt ist. Da macht die COM Domain tatsächlich Sinn, um eben auch im englischsprachigen Ausland gefunden zu werden. Es gibt viele Firmen, die unter .DE den deutschsprachigen Content, und unter COM den englischsprachigen Auftritt haben.

War es vielleicht nicht doch so, dass Sebastian S. damals, als er beschloß im Internet präsent zu werden, feststellen mußte, dass die DE Domain schon vergeben war, und er schon damals drauf spekulierte, dass er die COM später mal gewinnbringend verkaufen könnte? DomainGrabbing war damals (und ist auch heute noch) ein beliebter “Sport”… Und erst als sich sein Religionslehrer-Angebot etablierte, entstand erst der Bedarf, sich an die eigentlich unsinnige COM Domain zu klammern.
Ich persönlich würde nie auf die Idee kommen, nach deutschen Religions-Inhalten auf einer COM Webseite zu suchen.
Warum also nicht ne sinnvollere TLD verwenden, z.B. Schuhbeck.INFO? Und tatsächlich: diese INFO ist ja auch schon der Auftritt vom Sebastian S. Er braucht also die COM garnicht…
Auch der Einwand, dass es eine Familiensache sei, zieht nicht so ganz: Es findet sich nur sehr wenig Persönliches, und schon garnichts familiäres auf dieser Webseite. Und auch als EMail ist sie nicht in Verwendung, der Sebastian S. ist (zumindest offiziell) nur unter Web.de erreichbar.

Letztendlich seh ich da nur einen eskalierten Streit, wo ein Sebastian beleidigt (wäre ich auch, wenn ich so eine barsche Aufforderung bekäme) und sturköpfig ist, und die Presse sich (wie in Deutschhland leider üblich) hämisch auf den Alfons stürzt, weil’s halt mal wieder was gibt, wo man einem “Großkopferten” was auswischen kann. Daher ist die vom Alfons angestrebte Deeskalation (“setz ma uns zam und red ma’s aus”) doch der richtige Weg, und damit wär das Problem aus der Welt: Der Religionslehrer hat seine INFO und ein paar Tausender Weihnachtsgeld, der Gewürzhändler seine COM, und alles is wieder ok. Aber das würde der Presse nicht gefallen, denn jemanden fertig machen ist alleweil auflagenwirksamer als ne gütliche Einigung….

Sehr geehrter “Willi Wutz”,

wie oft werden wir jetzt eigentlich noch Ihren hanebüchenen und geradezu absurd an der Realität vorbei “argumentierenden” Beitrag lesen müssen?

Sie haben am 22. Dez. innerhalb weniger Minuten diesen Beitrag mindestens sechs Mal in identischer Form gepostet (möglicherweise sogar noch öfter):

1. http://schuhbeck.cc/hintergrund/ und http://schuhbeck.cc/kommentar

2. http://schreibenfuergeld.wordpress.com/2011/12/12/schuhbeck-vs-schuhbeck-wieder-mal-domainraub-aus-macht-und-geldgier/
und dann noch in drei juristischen Fachforen:

3. http://www.markenblog.de/2011/11/30/streit-um-schuhbeck-com-schuhbeck-vs-schuhbeck/ (um 10.56 Uhr)

4. http://www.internet-law.de/2011/11/fernsehkoch-will-sich-domain-schuhbeck-com-erstreiten.html (um 10:59 Uhr)

5. http://medienrecht-blog.com/2011/12/01/schuhbeck-klagt-wegen-schuhbeck-com-domain/ (11:01 Uhr)

Zunächst hatte ich Ihren Beitrag nur im Medienrecht-Blog gelesen. Nachdem ich jetzt aber feststelle, dass Sie geradezu eine Art “Mini-Kampagne” in juristischen Fachforen veranstalten, stellt sich der skeptische Leser natürlich schon die Frage, welche Motivation Sie wohl haben, sich so vehement auf die Seite von Alfons Schuhbeck zu schlagen.

Erlauben Sie mir, dass ich außerdem auf eine sehr ironische Brechung in Ihrer eigenen “Argumentation” hinweise. Sie schreiben oben:

“Ich persönlich würde nie auf die Idee kommen, nach deutschen Religions-Inhalten auf einer COM Webseite zu suchen.”
Sehen Sie nicht auch die herrliche Ironie, dass Sie diesen “Einwand” ausgerechnet auf einer deutschsprachigen com-Adresse posten (medienrecht-blog.COM), wo Sie selbst doch angeblich gar nicht auf die Idee kämen, deutsche Inhalte auf einer com-Adresse vorzufinden? Oder gilt das nur für Religionsinhalte?

Si tacuisses!

Der Vollständigkeit halber veröffentliche ich also auch hier meine umfassende Antwort auf “Willi Wutz” wie ich ursprünglich auf http://medienrecht-blog.com/2011/12/01/schuhbeck-klagt-wegen-schuhbeck-com-domain/ (vgl. meinen obigen Beitrag die 5. Adresse) gepostet hatte:

Sehr geehrter “Willi Wutz”,

ich BIN der besagte Sebastian Schuhbeck, um den es in dieser Angelegenheit (auch) geht und insofern erlaube ich mir einige Korrekturen an Ihrer merkwürdigen Darstellung:

Sie erlauben, dass ich gleich eingangs unterstelle, dass Sie nicht wirklich “Willi Wutz” heißen, sondern dass dies ein Internet-Nickname ist.

Ich unterstelle ferner, dass Sie selbst möglicherweise kein Jurist sind, da Sie in Ihren Überlegungen keinerlei juristische Begrifflichkeiten und Kategorien bedienen – was man bei einem Medienrecht-Blog allerdings erwarten würde. Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie ein Alfons Schuhbeck “Fan” sind oder möglicherweise für ihn arbeiten? Ihre Einschätzung der Sachlage fällt nämlich allein schon in der Hinsicht auf, als Sie – soweit ich es überblicke – von Dutzenden Zeitungsberichten und noch viel mehr Online-Kommentaren zu eben diesen Berichten bisher das einzige deutlich erkennbare Pro-Alfons-Feedback liefern. Vielleicht ändert sich aber Ihre Bewertung des Falls, wenn Sie folgendes berücksichtigen:

1. Die doppelte Verwirrung, in die Sie wegen meiner Verwendung einer COM-Domain für ein deutschsprachiges, nichtkommerzielles Webangebot geraten, kann ich schon gleich zu Beginn auflösen: Com-Domains sind schon seit langem weder ausschließlich für kommerzielle Zwecke, noch für englischsprachige Websites reserviert.
(Aber das wissen Sie ja in Wirklichkeit!)

2. Im zweiten Absatz versteigen Sie sich in eine Spekulation, warum ich wohl damals (März 2004) die Domain http://www.schuhbeck.com gewählt habe, und kommen für sich zu dem Ergebnis, ob es nicht doch Domain-Grabbing war. Hierzu gibt es nur Folgendes festzustellen: Ich habe sowohl Alfons Schuhbeck, als auch der Presse gegenüber mehrfach sehr deutlich gemacht, dass ich an einem Verkauf meiner Domain nicht interessiert bin. – Basta!

3. Ebenso wenig greift Ihr Einwand, ich würde die Com-Domain ja gar nicht “brauchen”, da ich doch bereits die Domain http://www.schuhbeck.info habe, wenn Sie sich vor Augen halten, dass Alfons Schuhbeck nach meiner heutigen Zählung fast 30 Domains – darunter übrigens auch einige Com-Domains – für sich registriert hat.

4. Ihr Gedanke, ich würde meine Domain auch nicht für E-Mail-Zwecke benötigen, da ich “(zumindest offiziell) nur unter Web.de erreichbar” sei, ist ebenfalls nicht besonders tragfähig. Im Computerzeitschriften wird seit Jahren darauf hingewiesen, man sollte im Internet nicht seine “guten” E-Mail-Adressen angeben, sondern nur eine solche, die man ggf. auch problemlos “abschalten” könnte, wenn Spam, Kettenbriefe etc. einem zuviel werden. Genau diesen Tipp gebe ich auch seit 14 Jahren, wenn ich bei Lehrerfortbildungen zu Sicherheitsfragen Stellung nehme. Wenn Sie in meinem Impressum (http://www.schuhbeck.com/about.htm) den Text neben meiner E-Mail-Adresse genauer gelesen hätten, wüssten Sie auch den Grund für diese E-Mail-Adresse.

Und wenn Sie im Gegenzug im Internet die persönliche (!) E-Mail-Adresse von Alfons Schuhbeck zu finden versuchen, werden Sie selbstverständlich feststellen, dass Sie hier aus dem gleichen Grund eine Fehlanzeige bekommen werden.

5. Kommen wir zu Ihrer Gesamteinschätzung des Falls:
Sie sehen hier also “nur einen eskalierten Streit”, in dem Sie seltsamerweise mich und die Medien als die Schuldigen portraitieren und in geradezu absurder Verkennung der Realität die Alfons-Seite als diejenigen darzustellen versuchen, die die Deeskalation sucht.

Ich darf klarstellen (für den Fall, dass Sie dies in den Medien überlesen haben): Nicht ICH habe den Prozess angestrebt, sondern Alfons Schuhbeck. Wenn Sie nun Alfons quasi als Propheten der Deeskalation darstellen wollen, müssten die Leser Ihres Beitrags ausblenden, dass Alfons mit seinem Gang vor Gericht sozusagen “das Kriegsbeil ausgegraben” hat. Hier von Deeskalation zu sprechen, erfordert schon etwas Mut – oder aber Scheuklappen gegenüber der Realität.

Ich darf ferner klarstellen: Wenn Ihnen jemand etwas wegnehmen möchte, das seit acht Jahren Ihnen gehört und Sie sich weigern, dann ist das nicht sturköpfig. Welch merkwürdiger Perspektivenwechsel!

Ich möchte auch Ihr Bild von den Medien etwas korrigieren:
Sie machen es sich deutlich zu einfach, wenn Sie schreiben, dass sich die Medien “hämisch auf den Alfons” stürzen, weil das “auflagenwirksamer” ist. Ich bin sicher, die Redakteure und Journalisten der zahlreichen Qualitätspublikationen, die über “Schuhbeck gegen Schuhbeck” berichtet haben, werden sich gegen diese Sichtweise streng verwahren wollen.

Hier wird über einen ungerechtfertigten Übergriff eines “Promis” berichtet, der das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen verletzt. Lesen Sie dazu die vielen Online-Kommentare unter den Medienberichten. Ich selbst habe inzwischen Solidaritäts-Mails gut im dreistelligen Bereich bekommen.

6. Abschließend:
Nein, „der Religionslehrer“ wird sicher nicht “ein paar Tausender Weihnachtsgeld” nehmen, damit der “Gewürzhändler seine COM” bekommt. Es ist nämlich seit fast acht Jahren MEINE com, und nur wenn sie das auch bleibt ist für mich und die zahlreichen Menschen, deren Gerechtigkeitsempfinden hier verletzt wird, alles “wieder ok”.

Der einzig wirklich richtige (und anständige) Weg für die Alfons-Seite ist:
– Umgehende Rücknahme der Klage.
– Erstattung meiner Unkosten.

Dann wäre die Sache sogar schnell “wieder ok”.

Sebastian Schuhbeck

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Und ganz am Schluss nochmals:

Si tacuisses!

[…] Hintergrund des Streits um die […]

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