Gemeinschaftsrecherchesystem – Spanien steigt aus

Im September 2011 teilte das spanische Marken- und Patentamt (Oficina Española de Marcas y Patentes, OEPM) dem HABM seine Entscheidung mit, dass es nicht mehr an dem gemäß Artikel 38 GMV bereitgestellten Gemeinschaftsrecherchensystem teilnimmt.

Die Entscheidung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Dadurch verringert sich die Zahl der nationalen Ämter, die am Gemeinschaftsrecherchensystem teilnehmen, auf zehn: Tschechische Republik, Dänemark, Griechenland, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei und Finnland.

Infolge dieser Änderung werden GM-Anmeldungen mit nationalen Recherchenanträgen, die im Jahr 2011 eingegangen sind, dem spanischen Amt übermittelt, und die Gebühr wird 132 EUR betragen – 12 EUR je teilnehmendes Amt.

Anmeldungen mit nationalen Recherchenanträgen, die 2012 eingehen, werden nicht an das spanische Amt gesendet, und die Gebühr wird ab dem 1. Januar 120 EUR betragen.

Quelle: OAMI

BPatG: Regelgegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren

26 W (pat) 47/10

Leitsatz:
Regelgegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren
Im Widerspruchsbeschwerdeverfahren wird im Regelfall einer im Inland noch unbenutzten Marke ein Gegenstandswert in Höhe von 50.000 € für angemessen erachtet (Anschluss an BPatG PAVIS PROMA, 27 W (pat) 75/09, Beschluss vom 5. August 2008).

Quelle: Bundespatentgericht

Google hat das Speedbook

Der uns allen wohlbekannte Suchmaschinen und mehr Konzern Google Inc. aus Mountain View in Kalifornien hat die Wortmarke “Speedbook” (Registernummer: 302 60 807) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 12.12.2002 Schutz für “Computer und deren Zubehör (soweit in Klasse 9 enthalten)” in der Nizzaklasse 09.
Die Marke befand sich zuletzt im Besitz der U.W.I. Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsinformations GmbH aus Frankfurt a.M.

Google verfügt auch über eine gleichlautende EU-Marke (Registernummer: 9321381) mit Anmeldepriorität vom 18.08.2010.

Quelle: DPMA und HABM