Aufsatz von Anne Gilson LaLonde und Jerome Gilson über Marken, die gegen die guten Sitten verstossen.
TRADEMARKS LAID BARE: MARKS THAT MAY BE SCANDALOUS OR IMMORAL?
via: TTABlog
markenrechtliches Sammelsurium
Aufsatz von Anne Gilson LaLonde und Jerome Gilson über Marken, die gegen die guten Sitten verstossen.
TRADEMARKS LAID BARE: MARKS THAT MAY BE SCANDALOUS OR IMMORAL?
via: TTABlog
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1055 vom 10.01.2012:
Die Dorschreiberin
Brennholzverleih
Der Schlussmacher
Der kleine Diktator
Die Schlampe
Quelle: Titelschutzanzeiger
Im September 2011 teilte das spanische Marken- und Patentamt (Oficina Española de Marcas y Patentes, OEPM) dem HABM seine Entscheidung mit, dass es nicht mehr an dem gemäß Artikel 38 GMV bereitgestellten Gemeinschaftsrecherchensystem teilnimmt.
Die Entscheidung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Dadurch verringert sich die Zahl der nationalen Ämter, die am Gemeinschaftsrecherchensystem teilnehmen, auf zehn: Tschechische Republik, Dänemark, Griechenland, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei und Finnland.
Infolge dieser Änderung werden GM-Anmeldungen mit nationalen Recherchenanträgen, die im Jahr 2011 eingegangen sind, dem spanischen Amt übermittelt, und die Gebühr wird 132 EUR betragen – 12 EUR je teilnehmendes Amt.
Anmeldungen mit nationalen Recherchenanträgen, die 2012 eingehen, werden nicht an das spanische Amt gesendet, und die Gebühr wird ab dem 1. Januar 120 EUR betragen.
Quelle: OAMI
Leitsatz:
Regelgegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren
Im Widerspruchsbeschwerdeverfahren wird im Regelfall einer im Inland noch unbenutzten Marke ein Gegenstandswert in Höhe von 50.000 € für angemessen erachtet (Anschluss an BPatG PAVIS PROMA, 27 W (pat) 75/09, Beschluss vom 5. August 2008).
Quelle: Bundespatentgericht
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 01. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
302 41 936
Trabi-Safari
Nizzaklassen: 28, 39, 43
30 2008 044 964
Nizzaklassen: 09, 13, 28
30 2011 013 372
yogiMerino
Nizzaklassen: 20, 27, 28
Quelle: DPMA
Der uns allen wohlbekannte Suchmaschinen und mehr Konzern Google Inc. aus Mountain View in Kalifornien hat die Wortmarke “Speedbook” (Registernummer: 302 60 807) übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 12.12.2002 Schutz für “Computer und deren Zubehör (soweit in Klasse 9 enthalten)” in der Nizzaklasse 09.
Die Marke befand sich zuletzt im Besitz der U.W.I. Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsinformations GmbH aus Frankfurt a.M.
Google verfügt auch über eine gleichlautende EU-Marke (Registernummer: 9321381) mit Anmeldepriorität vom 18.08.2010.
Quelle: DPMA und HABM