BPatG: Regelgegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren

26 W (pat) 47/10 Leitsatz: Regelgegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren Im Widerspruchsbeschwerdeverfahren wird im Regelfall einer im Inland noch unbenutzten Marke ein Gegenstandswert in Höhe von 50.000 € für angemessen erachtet (Anschluss an BPatG PAVIS PROMA, 27 W (pat) 75/09, Beschluss vom 5. August 2008). Quelle: Bundespatentgericht